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Name:0381/2023  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:28.09.2023  
Betreff:Abschluss von 13 Kooperationsverträgen und 13 Begleitvereinbarungen über die Einrichtung von ISA, SoFIT bzw. SoFIZ
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,                                                                                                

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt,

vorbehaltlich eines analogen Beschlusses der Gremien der Landeshauptstadt den Regionalverbandsdirektor zu beauftragen

 

-       an folgenden 13 Schulstandorten Kooperationsverträge samt zugehöriger Begleitvereinbarungen mit einer Laufzeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 über die Einrichtung von Infrastrukturangeboten (ISA), Sozialpädagogischen Förder- und Inklusionsteams (SoFIT) bzw. eines Sozialpädagogischen Förder- und Inklusionszentrums (SoFIZ) abzuschließen:

 

1.       Grundschule Saarbrücken-Folsterhöhe (Träger: Jugendhilfezentrum der Landeshauptstadt Saarbrücken)

2.       Grundschule Saarbrücken-Ordensgut (Träger: Jugendhilfezentrum der Landeshauptstadt Saarbrücken)

3.       GGTS Saarbrücken-Dellengarten (Träger: Jugendhilfezentrum der Landeshauptstadt Saarbrücken)

4.       Grundschule Saarbrücken-Altenkessel (Träger: Jugendhilfezentrum der Landeshauptstadt Saarbrücken)

5.       FGTS Mellinschule Sulzbach (Träger: Lebenshilfe Sulzbach- / Fischbachtal gGmbH)

6.       FGTS Rastpfuhl (Träger: Miteinander Leben Lernen (MLL) gGmbH)

7.       Gebundene Ganztagsgrundschule Saarbrücken-Füllengarten (Träger: Lebenshilfe Saarbrücken Dienste gGmbH)

8.       Offene Ganztagsgrundschule Saarbrücken-Weyersberg (Träger: Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.V.)

9.       Gebundene Gemeinschaftsschule Saarbrücken-Bellevue (Träger:Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Saarland e.V.)

10.   GTGS Wiedheckschule Saarbrücken-Brebach     (Träger: Diakonisches Werk an der Saar gGmbH)

11.   Grundschule Saarbrücken Dudweiler (Turmschule) (Träger: Diakonisches Werk an der Saar gGmbH)

12.   FGTS Albert-Schweitzer-Schule, Dudweiler-Süd (Träger: Sozialdienst katholischer Frauen Saarland e.V.)

13.   FGTS St. Arnual (Arnulfschule) (Träger: Pädagogisch-Soziale Aktionsgemeinschaft e.V.)

 

 

 


Sachverhalt:

 

Seit 2017 wurden seitens des Jugendamtes Regionalverband Saarbrücken sogenannte Infrastrukturangebote (ISA) an Schulen installiert. Mittlerweile existieren an 13 Schulstandorten (12 Grundschulen, 1 Gemeinschaftsschule) ISA. Die diesbezüglichen Planungen begannen bereits 2015. Damals plante der Regionalverband zusammen mit dem Ministerium für Bildung und Kultur sowie der Landeshauptstadt als Schul- und Kostenträger der Therapeutischen Schülerinnen- und Schülergruppen (TSG) die ISA als Modellvorhaben. Ausgangspunkt war die Tatsache, dass die Einzelfallhilfen im Bereich der schulischen Integrationshilfen gem. § 35a SGB VIII in den vorangegangenen 10 Jahren grassierend angestiegen waren und das enge Betreuungssetting als nicht zielführend sowie stigmatisierend wahrgenommen wurde. Die beauftragten Träger und die Schulleitungen waren durchgehend in die Konzept-entwicklung und die Modellprojektbegleitung eingebunden.

 

Bei den ISA ist die Überlegung, dass ein Kind nicht eine individuelle Hilfe (Schulintegrationshilfe) mitbringen muss, um in der Schule bestehen zu können, sondern im Regelsystem Ressourcen vorgehalten werden, die eine präventive Wirkung entfalten und beim Erreichen der o. g. Ziele unterstützen, leitend.

 

Die 2018 erfolgte Auswertung dieser Modellphase hatte ergeben, dass alle Beteiligten eine Verstetigung dieses Angebotes wünschen, sodass die Verträge verlängert wurden.

 

Eine Kündigung der ISA- sowie der TSG-Verträge wurde 2022 aus zweierlei Gründen notwendig. Zum einen ermöglichte dies, dass die Verträge der ISA und der TSG in einem Vertragswerk zusammengeführt werden. Zum anderen galt es, die kommende Vertragslaufzeit, welche am 01.01.2024 beginnt, von 5 auf 4 Jahre zu reduzieren. Die Reduzierung der Vertragslaufzeit erscheint wegen der SGB VIII-Reform notwendig. Während das Jugendamt derzeit Eingliederungshilfe lediglich für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung gewährt (§ 35a SGB VIII), ist es ab dem 01.01.2028 voraussichtlich vorrangig zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe für alle jungen Menschen mit (drohender) Behinderung.

 

Alle Vertragsinhalte sind mit den Vertragspartnern, der Landeshauptstadt Saarbrücken, dem Ministerium für Bildung und Kultur sowie den Schulleitungen ebenso abgestimmt, wie mit dem hiesigen Rechtsamt sowie der hiesigen Datenschutzbeauftragten. Die Landeshauptstadt bereitet einen analogen Beschluss der Begleitvereinbarungen für den anstehenden Gremienlauf vor.

 

Zur Finanzierung: Die notwendigen Mittel sind im Haushaltsentwurf 2024 eingestellt. Die Landeshauptstadt Saarbrücken wird die bisherigen Mittel, die in die Finanzierung der TSG-Mitarbeitenden geflossen sind, unverändert aufbringen, sodass eine zusätzliche Vereinbarung zwischen dem Regionalverband und der Landeshauptstadt, welche die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt regelt, notwendig ist. Die Detailberechnung bei der Landeshauptstadt ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Auf Grundlage einer ersten, überschlägigen Berechnung durch die Landeshauptstadt wurde vorsorglich im Haushalt 2024 im Produktkonto 36360.414203 ein Ertrag von 770.000, - Euro vorgesehen. Die finale Finanzierungsvereinbarung mit der Landeshauptstadt wird im nächsten Gremienlauf zum Beschluss vorgelegt.

 

Aktualisierung:

 

Auf Wunsch des Ministeriums für Bildung und Kultur (MBK) wurde kurzfristig eine Änderung an der Begleitvereinbarung vorgenommen. Hintergrund ist, dass Kooperationsvertrag und Begleitvereinbarung hinsichtlich der Laufzeit gekoppelt sind und ab dem 1.1.28 automatisch, sollte keine Kündigung erfolgen, unbefristet in Kraft treten. Seitens des MBK kann die Zusage für die Bereitstellung eines Bufdis jedoch nicht unbefristet geben werden, sodass diesbezüglich eine Befristung erfasst werden musste. Seitens des MBK wurde mitgeteilt, dass über eine Fortführung der Bufdi-Zusage dann in vier Jahren neu gesprochen werden müsste.

 

Folgende Änderung im ersten Satz des § 5 Begleitung und Unterstützung durch das Ministerium für Bildung und Kultur der Begleitvereinbarung wurde daher vorgenommen:

Das Ministerium für Bildung und Kultur ermöglicht für die Laufzeit der Begleitvereinbarung bis zum Ende des Schuljahres 2027/28 den Einsatz einer/s Bundesfreiwillige/n an der Schule.

 

Die als Anlage beigefügten Begleitvereinbarungen entsprechen noch dem Stand vom 28.09.2023