Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0381/2023 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 28.09.2023 | ||
Betreff: | Abschluss von 13 Kooperationsverträgen und 13 Begleitvereinbarungen über die Einrichtung von ISA, SoFIT bzw. SoFIZ |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 251 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt,
der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
die Regionalversammlung
beschließt,
vorbehaltlich eines analogen
Beschlusses der Gremien der Landeshauptstadt den Regionalverbandsdirektor zu
beauftragen
- an folgenden 13
Schulstandorten Kooperationsverträge samt zugehöriger Begleitvereinbarungen mit
einer Laufzeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 über die Einrichtung von
Infrastrukturangeboten (ISA), Sozialpädagogischen Förder- und Inklusionsteams
(SoFIT) bzw. eines Sozialpädagogischen Förder- und Inklusionszentrums (SoFIZ)
abzuschließen:
1.
Grundschule Saarbrücken-Folsterhöhe (Träger: Jugendhilfezentrum der Landeshauptstadt Saarbrücken)
2.
Grundschule Saarbrücken-Ordensgut (Träger: Jugendhilfezentrum
der Landeshauptstadt Saarbrücken)
3.
GGTS Saarbrücken-Dellengarten (Träger: Jugendhilfezentrum der
Landeshauptstadt Saarbrücken)
4.
Grundschule Saarbrücken-Altenkessel (Träger:
Jugendhilfezentrum der Landeshauptstadt Saarbrücken)
5.
FGTS Mellinschule Sulzbach (Träger: Lebenshilfe Sulzbach- /
Fischbachtal gGmbH)
6.
FGTS Rastpfuhl (Träger: Miteinander Leben Lernen (MLL) gGmbH)
7.
Gebundene Ganztagsgrundschule Saarbrücken-Füllengarten
(Träger: Lebenshilfe Saarbrücken Dienste gGmbH)
8.
Offene Ganztagsgrundschule Saarbrücken-Weyersberg (Träger:
Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.V.)
9.
Gebundene Gemeinschaftsschule Saarbrücken-Bellevue
(Träger:Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Saarland e.V.)
10.
GTGS Wiedheckschule Saarbrücken-Brebach (Träger: Diakonisches Werk an der Saar
gGmbH)
11.
Grundschule Saarbrücken Dudweiler (Turmschule) (Träger:
Diakonisches Werk an der Saar gGmbH)
12.
FGTS Albert-Schweitzer-Schule, Dudweiler-Süd (Träger:
Sozialdienst katholischer Frauen Saarland e.V.)
13.
FGTS St. Arnual (Arnulfschule) (Träger: Pädagogisch-Soziale
Aktionsgemeinschaft e.V.)
Sachverhalt:
Seit 2017 wurden seitens des Jugendamtes
Regionalverband Saarbrücken sogenannte Infrastrukturangebote (ISA) an Schulen
installiert. Mittlerweile existieren an 13 Schulstandorten (12 Grundschulen, 1
Gemeinschaftsschule) ISA. Die diesbezüglichen Planungen begannen bereits 2015.
Damals plante der Regionalverband zusammen mit dem Ministerium für Bildung und
Kultur sowie der Landeshauptstadt als Schul- und Kostenträger der
Therapeutischen Schülerinnen- und Schülergruppen (TSG) die ISA als
Modellvorhaben. Ausgangspunkt war die Tatsache, dass die Einzelfallhilfen im
Bereich der schulischen Integrationshilfen gem. § 35a SGB VIII in den
vorangegangenen 10 Jahren grassierend angestiegen waren und das enge
Betreuungssetting als nicht zielführend sowie stigmatisierend wahrgenommen
wurde. Die beauftragten Träger und die Schulleitungen waren durchgehend in die
Konzept-entwicklung und die Modellprojektbegleitung eingebunden.
Bei den ISA ist die Überlegung, dass ein Kind nicht
eine individuelle Hilfe (Schulintegrationshilfe) mitbringen muss, um in der
Schule bestehen zu können, sondern im Regelsystem Ressourcen vorgehalten
werden, die eine präventive Wirkung entfalten und beim Erreichen der o. g.
Ziele unterstützen, leitend.
Die 2018 erfolgte Auswertung dieser Modellphase hatte
ergeben, dass alle Beteiligten eine Verstetigung dieses Angebotes wünschen,
sodass die Verträge verlängert wurden.
Eine Kündigung der ISA- sowie der TSG-Verträge wurde
2022 aus zweierlei Gründen notwendig. Zum einen ermöglichte dies, dass die
Verträge der ISA und der TSG in einem Vertragswerk zusammengeführt werden. Zum
anderen galt es, die kommende Vertragslaufzeit, welche am 01.01.2024 beginnt,
von 5 auf 4 Jahre zu reduzieren. Die Reduzierung der Vertragslaufzeit erscheint
wegen der SGB VIII-Reform notwendig. Während das Jugendamt derzeit
Eingliederungshilfe lediglich für Kinder und Jugendliche mit seelischer
Behinderung oder drohender seelischer Behinderung gewährt (§ 35a SGB VIII), ist
es ab dem 01.01.2028 voraussichtlich vorrangig zuständig für Leistungen der
Eingliederungshilfe für alle jungen Menschen mit (drohender) Behinderung.
Alle Vertragsinhalte sind mit den
Vertragspartnern, der Landeshauptstadt Saarbrücken, dem Ministerium für Bildung
und Kultur sowie den Schulleitungen ebenso abgestimmt, wie mit dem hiesigen
Rechtsamt sowie der hiesigen Datenschutzbeauftragten. Die Landeshauptstadt
bereitet einen analogen Beschluss der Begleitvereinbarungen für den anstehenden
Gremienlauf vor.
Zur Finanzierung: Die notwendigen Mittel sind im
Haushaltsentwurf 2024 eingestellt. Die Landeshauptstadt Saarbrücken wird die
bisherigen Mittel, die in die Finanzierung der TSG-Mitarbeitenden geflossen
sind, unverändert aufbringen, sodass eine zusätzliche Vereinbarung zwischen dem
Regionalverband und der Landeshauptstadt, welche die finanzielle Beteiligung
der Landeshauptstadt regelt, notwendig ist. Die Detailberechnung bei der
Landeshauptstadt ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Auf Grundlage einer
ersten, überschlägigen Berechnung durch die Landeshauptstadt wurde vorsorglich
im Haushalt 2024 im Produktkonto 36360.414203 ein Ertrag von 770.000, - Euro
vorgesehen. Die finale Finanzierungsvereinbarung mit der Landeshauptstadt wird
im nächsten Gremienlauf zum Beschluss vorgelegt.
Aktualisierung:
Auf Wunsch des Ministeriums für Bildung und Kultur
(MBK) wurde kurzfristig eine Änderung an der Begleitvereinbarung vorgenommen.
Hintergrund ist, dass Kooperationsvertrag und Begleitvereinbarung hinsichtlich
der Laufzeit gekoppelt sind und ab dem 1.1.28 automatisch, sollte keine
Kündigung erfolgen, unbefristet in Kraft treten. Seitens des MBK kann die
Zusage für die Bereitstellung eines Bufdis jedoch nicht unbefristet geben
werden, sodass diesbezüglich eine Befristung erfasst werden musste. Seitens des
MBK wurde mitgeteilt, dass über eine Fortführung der Bufdi-Zusage dann in vier
Jahren neu gesprochen werden müsste.
Folgende Änderung im ersten Satz des § 5
Begleitung und Unterstützung durch das Ministerium für Bildung und Kultur der
Begleitvereinbarung wurde daher vorgenommen:
Das Ministerium für Bildung und Kultur ermöglicht für die Laufzeit der
Begleitvereinbarung bis zum Ende des Schuljahres 2027/28 den Einsatz einer/s
Bundesfreiwillige/n an der Schule.
Die als Anlage beigefügten Begleitvereinbarungen entsprechen noch dem Stand vom 28.09.2023