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Name:0418/2023  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:27.10.2023  
Betreff:Wärmeversorgung des Schulstandortes Gemeinschaftsschule Quierschied
 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schul- und Bauangelegenheiten nimmt zur Kenntnis,

Der Regionalverbandsausschuss empfiehlt,

Die Regionalversammlung beschließt,

die Wärmeversorgung des Schulstandortes nach Durchführung der Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen mit einer Kombination aus Fernwärme und Wärmepumpe (Variante 2 der Übersicht) sicherzustellen.

 


Sachverhalt:

 

1          Ausgangssituation

 

Die Regionalversammlung hat am 20.05.2021 mit Vorlage Nr. 0154/2021 den Ausbau und die Sanierung der Gemeinschaftsschule Quierschied zur 3-zügigen Gebundenen Ganztagsschule unter Einbeziehung der sich derzeit noch im Gemeindeeigentum befindlichen Sport- und (ehemaligen) Schwimmhalle beschlossen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungsleistungen hierzu EU-weit auszuschreiben und danach erneut zu berichten.

 

 

Inhaltlich wird ansonsten auf die o.g. Vorlage verwiesen.

 

 

Durch den Ausbau des Schulstandortes entsteht ein höherer Heizwärmebedarf für die zukünftigen Schulgebäude. Die bestehende Heiztechnik muss aufgrund der Baumaßnahmen umgebaut und saniert werden.

 

 

 

 

2     PLANUNGSSTAND

 

 

Die Planung der Baumaßnahme befindet sich kurz vor Abschluss der Leistungsphase 2 der HOAI – Vorplanung.

Im Zuge der Leistungsphase 2 wurden Varianten zur zukünftigen Wärmeversorgung geplant und bewertet.

 

Der räumliche Bereich des Schulstandortes verfügt aktuell über einen Anschluss an ein Fernwärmenetz. Das zugehörige Kraftwerk Weiher wird aktuell mit Gas und durch den Betrieb von Blockheizkraftwerken betrieben.

 

Die Zukunftsentwicklung des Kraftwerks Weiher, auch im Zusammenhang mit einer kommunalen Wärmeplanung ist nicht bekannt.

 

Das Kraftwerk Weiher wurde mittlerweile an einen Investor veräußert und ist somit als privatrechtliches Unternehmen einzustufen. Eine dauerhafte Wärmeversorgung kann aus diesem Gesichtspunkt nicht als Garantie vorausgesetzt werden.

Aufgrund der Größe des Versorgungsgebietes kann vermutlich davon ausgegangen werden, dass ein kurzfristiger Komplettausfall unwahrscheinlich sein dürfte.

 

Der Schulstandort wird aktuell über eine Fernwärmeübergabestation im Bereich der kombinierten Sport- und Schwimmhalle versorgt.

 

Der Anschluss an die Fernwärme muss im Vorfeld zur eigentlichen Baumaßnahme umgebaut werden, um das Baufeld zur Bebauung vorzubereiten.

Das bestehende Schulgebäude erhält eine neue Fernwärmeübergabestation, welche für den Betrieb der Schule bereits während der Bauzeit unumgänglich ist.

 

 

 

Es wurden 3 Varianten einer zukünftigen Wärmeversorgung untersucht:

 

-       Variante 1, Anschluss an das Fernwärmnetz

-       Variante 2, Anschluss an das Fernwärmenetz zzgl. Luft-Wasser-Wärmepumpe

-       Variante 3, Wärmeversorgung über Holz-Pellet-Kessel

 

 

Variante 1:

Geänderter Anschluss an die vorhandene Fernwärme

 

Leistung

2 x 400 kW Fernwärme

 

Investitionskosten:                                                                                       ca.   56.000,00 €

Verbrauchskosten pro Jahr:                                                                       ca. 180.000,00 €

Betriebs- und Wartungskosten pro Jahr:                                               ca.        850,00 €

 

Diese Variante wird in jedem Fall zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs während der Umbaumaßnahmen erforderlich. Die Investitionskosten fallen auch bei Ausführung der weiteren Varianten an.

 

 

Variante 2:

Ergänzung der Versorgung aus Variante 1 um eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Reduzierung des Fernwärmebedarfs.

 

Leistung

2 x 400 kW Fernwärme

2 x 110 kW Wärmepumpe

 

Investitionskosten:                                                                                       ca. 500.000,00 €

( - ca. 110.000 Förderung BAFA)

Verbrauchskosten pro Jahr:                                                                       ca. 145.000,00 €

Betriebs- und Wartungskosten pro Jahr:                                               ca.   16.000,00 €

 

Aufgrund einer Bundesförderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA kann aktuell von einer Förderung in Höhe von ca. 25% der Investitionssumme für die Wärmepumpe ausgegangen werden. Dies abhängig weiterer Prüfungen und Festlegung technischer Spezifikationen und vorbehaltlich der Änderung der Förderprogramme bis zur Antragsstellung.

Für Variante 2 ergäben sich unter diesen Voraussetzungen Fördermittel in Höhe von ca. 110.000,00 €

 

 

Variante 3:

Holz-Pellet-Kessel

Leistung 2 x 400 kW

 

Investitionskosten:                                                                                       ca. 750.000,00 €

( - ca. 75.000 Förderung BAFA)

 

Verbrauchskosten pro Jahr:                                                                       ca. 105.000,00 €

Betriebs- und Wartungskosten pro Jahr:                                               ca.   30.000,00 €

 

Der Fernwärmeanschluss wird bei Ausführung der Variante 3 nach Abschluss der Bauarbeiten außer Betrieb gesetzt.

 

Aufgrund einer Bundesförderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA kann aktuell von einer Förderung in Höhe von ca. 10% der Investitionssumme für Biomasseheizungen ausgegangen werden. Dies abhängig weiterer Prüfungen und Festlegung technischer Spezifikationen und vorbehaltlich der Änderung der Förderprogramme bis zur Antragsstellung.

Für Variante 3 ergäben sich unter diesen Voraussetzungen Fördermittel in Höhe von ca. 75.000,00 €

 

 

 

3             VERWALTUNGSVORSCHLAG

Die Verwaltung empfiehlt die Ausführung der Variante 2, Anschluss an das Fernwärmenetz, Unterstützung durch Wärmepumpen.

Der Anschluss an das Fernwärmenetz wird ohnehin für die Bauzeit erforderlich, die Versorgungssicherheit des Kraftwerks wird durch den Anschluss an das Netz weiterhin unterstützt.

Bei Bedarf können die Heizanlage in dieser Variante flexibel erweitert und umgestellt werden.

 

Die Wärmepumpen können eine Grundlast der Wärmeversorgung abdecken, wodurch der Eigenbedarf des durch die geplante PV-Anlage erzeugten Strom erhöht und ggfls komplett abgedeckt wird.

Die Wärmepumpen werden reversibel ausgeführt, so dass in den Sommermonaten die dann hohe Stromerzeugung zur Kühlung von Teilbereichen durch die geplanten Lüftungsanlagen genutzt werden kann.

 

Der Einbau einer Pelletanlage sollte zum heutigen Zeitpunkt aufgrund der ungewissen Zukunftsperspektive aus Sicht der Verwaltung nicht weiter verfolgt werden, kann jedoch wieder aufgegriffen werden, wenn sich ein Ausstieg aus dem Betrieb des Kraftwerkes abzeichnet.

 

 

4             FINANZIERUNG

 

Die Kosten der Variante 1 sind in der aktuellen Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme enthalten. Bei Ausführung der Varianten 2 fallen die genannten Investitionskosten als zusätzliche Kosten an. Diese Kosten werden im Zuge der weiteren Haushaltsansätze für die Folgejahre entsprechend berücksichtigt.