Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 0418/2023 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 27.10.2023 | ||
Betreff: | Wärmeversorgung des Schulstandortes Gemeinschaftsschule Quierschied |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schul- und
Bauangelegenheiten nimmt zur Kenntnis,
Der Regionalverbandsausschuss empfiehlt,
Die Regionalversammlung beschließt,
die
Wärmeversorgung des Schulstandortes nach Durchführung der Um- und
Erweiterungsbaumaßnahmen mit einer Kombination aus Fernwärme und Wärmepumpe
(Variante 2 der Übersicht) sicherzustellen.
Sachverhalt:
1 Ausgangssituation
Die Regionalversammlung hat am 20.05.2021
mit Vorlage Nr. 0154/2021 den Ausbau und die Sanierung der Gemeinschaftsschule
Quierschied zur 3-zügigen Gebundenen Ganztagsschule unter Einbeziehung der sich
derzeit noch im Gemeindeeigentum befindlichen Sport- und (ehemaligen)
Schwimmhalle beschlossen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die
Planungsleistungen hierzu EU-weit auszuschreiben und danach erneut zu
berichten.
Inhaltlich wird ansonsten auf die o.g.
Vorlage verwiesen.
Durch den Ausbau des Schulstandortes
entsteht ein höherer Heizwärmebedarf für die zukünftigen Schulgebäude. Die
bestehende Heiztechnik muss aufgrund der Baumaßnahmen umgebaut und saniert
werden.
2 PLANUNGSSTAND
Die Planung der Baumaßnahme befindet sich
kurz vor Abschluss der Leistungsphase 2 der HOAI – Vorplanung.
Im Zuge der Leistungsphase 2 wurden
Varianten zur zukünftigen Wärmeversorgung geplant und bewertet.
Der räumliche Bereich des Schulstandortes
verfügt aktuell über einen Anschluss an ein Fernwärmenetz. Das zugehörige
Kraftwerk Weiher wird aktuell mit Gas und durch den Betrieb von
Blockheizkraftwerken betrieben.
Die Zukunftsentwicklung des Kraftwerks
Weiher, auch im Zusammenhang mit einer kommunalen Wärmeplanung ist nicht
bekannt.
Das Kraftwerk Weiher wurde mittlerweile an
einen Investor veräußert und ist somit als privatrechtliches Unternehmen
einzustufen. Eine dauerhafte Wärmeversorgung kann aus diesem Gesichtspunkt
nicht als Garantie vorausgesetzt werden.
Aufgrund der Größe des Versorgungsgebietes
kann vermutlich davon ausgegangen werden, dass ein kurzfristiger
Komplettausfall unwahrscheinlich sein dürfte.
Der Schulstandort wird aktuell über eine
Fernwärmeübergabestation im Bereich der kombinierten Sport- und Schwimmhalle
versorgt.
Der Anschluss an die Fernwärme muss im
Vorfeld zur eigentlichen Baumaßnahme umgebaut werden, um das Baufeld zur
Bebauung vorzubereiten.
Das bestehende Schulgebäude erhält eine neue
Fernwärmeübergabestation, welche für den Betrieb der Schule bereits während der
Bauzeit unumgänglich ist.
Es wurden 3 Varianten einer zukünftigen
Wärmeversorgung untersucht:
-
Variante
1, Anschluss an das Fernwärmnetz
-
Variante
2, Anschluss an das Fernwärmenetz zzgl. Luft-Wasser-Wärmepumpe
-
Variante
3, Wärmeversorgung über Holz-Pellet-Kessel
Variante
1:
Geänderter Anschluss an die vorhandene
Fernwärme
Leistung
2 x 400 kW Fernwärme
Investitionskosten:
ca. 56.000,00 €
Verbrauchskosten pro Jahr: ca.
180.000,00 €
Betriebs- und Wartungskosten pro Jahr: ca. 850,00 €
Diese
Variante wird in jedem Fall zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs während der
Umbaumaßnahmen erforderlich. Die Investitionskosten fallen auch bei Ausführung
der weiteren Varianten an.
Variante
2:
Ergänzung der Versorgung aus Variante 1 um
eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Reduzierung des Fernwärmebedarfs.
Leistung
2 x 400 kW Fernwärme
2 x 110 kW Wärmepumpe
Investitionskosten:
ca.
500.000,00 €
( - ca. 110.000 Förderung BAFA)
Verbrauchskosten pro Jahr: ca.
145.000,00 €
Betriebs- und Wartungskosten pro Jahr: ca. 16.000,00 €
Aufgrund einer Bundesförderung durch das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA kann aktuell von einer
Förderung in Höhe von ca. 25% der Investitionssumme für die Wärmepumpe
ausgegangen werden. Dies abhängig weiterer Prüfungen und Festlegung technischer
Spezifikationen und vorbehaltlich der Änderung der Förderprogramme bis zur
Antragsstellung.
Für Variante 2 ergäben sich unter diesen
Voraussetzungen Fördermittel in Höhe von ca. 110.000,00 €
Variante
3:
Holz-Pellet-Kessel
Leistung 2 x 400 kW
Investitionskosten:
ca.
750.000,00 €
( - ca. 75.000 Förderung BAFA)
Verbrauchskosten pro Jahr: ca.
105.000,00 €
Betriebs- und Wartungskosten pro Jahr: ca. 30.000,00 €
Der Fernwärmeanschluss wird bei Ausführung
der Variante 3 nach Abschluss der Bauarbeiten außer Betrieb gesetzt.
Aufgrund einer Bundesförderung durch das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA kann aktuell von einer
Förderung in Höhe von ca. 10% der Investitionssumme für Biomasseheizungen
ausgegangen werden. Dies abhängig weiterer Prüfungen und Festlegung technischer
Spezifikationen und vorbehaltlich der Änderung der Förderprogramme bis zur
Antragsstellung.
Für Variante 3 ergäben sich unter diesen
Voraussetzungen Fördermittel in Höhe von ca. 75.000,00 €
3 VERWALTUNGSVORSCHLAG
Die Verwaltung
empfiehlt die Ausführung der Variante 2, Anschluss an das Fernwärmenetz,
Unterstützung durch Wärmepumpen.
Der Anschluss an
das Fernwärmenetz wird ohnehin für die Bauzeit erforderlich, die
Versorgungssicherheit des Kraftwerks wird durch den Anschluss an das Netz
weiterhin unterstützt.
Bei Bedarf können
die Heizanlage in dieser Variante flexibel erweitert und umgestellt werden.
Die Wärmepumpen
können eine Grundlast der Wärmeversorgung abdecken, wodurch der Eigenbedarf des
durch die geplante PV-Anlage erzeugten Strom erhöht und ggfls komplett
abgedeckt wird.
Die Wärmepumpen
werden reversibel ausgeführt, so dass in den Sommermonaten die dann hohe
Stromerzeugung zur Kühlung von Teilbereichen durch die geplanten
Lüftungsanlagen genutzt werden kann.
Der Einbau einer
Pelletanlage sollte zum heutigen Zeitpunkt aufgrund der ungewissen
Zukunftsperspektive aus Sicht der Verwaltung nicht weiter verfolgt werden, kann
jedoch wieder aufgegriffen werden, wenn sich ein Ausstieg aus dem Betrieb des
Kraftwerkes abzeichnet.
4 FINANZIERUNG
Die Kosten der Variante 1 sind in der aktuellen Kostenschätzung der
Gesamtmaßnahme enthalten. Bei Ausführung der Varianten 2 fallen die genannten
Investitionskosten als zusätzliche Kosten an. Diese Kosten werden im Zuge der
weiteren Haushaltsansätze für die Folgejahre entsprechend berücksichtigt.