Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 0440/2023 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 07.11.2023 | ||
Betreff: | Neufassung von Richtlinien über die Zahlung von Feuerwehr-Sterbegeld sowie der Umlegung und Aufbringung der dadurch entstehenden Kosten |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 402 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss empfiehlt/
Die Regionalversammlung beschließt,
die Neufassung von Richtlinien über die Zahlung von Feuerwehr-Sterbegeld
sowie der Umlegung und Aufbringung der dadurch entstehenden Kosten.
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit
der Zahlung von Sterbegeld an die Angehörigen verstorbener Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehren und Werksfeuerwehren im Regionalverband Saarbrücken
existieren zwei Richtlinien, die zum einen den Anspruch, die Höhe und die
Auszahlung des Sterbegeldes und zum anderen die Aufbringung und Umlegung der
dadurch entstehenden Kosten regeln:
·
Richtlinien über die Zahlung von Sterbegeld an
die Angehörigen verstorbener Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und
Werksfeuerwehren im Regionalverband Saarbrücken vom 01.01.2012
·
Richtlinien über die Umlegung und Aufbringung
der nach den Richtlinien über die Zahlung von Sterbegeld an die Angehörigen
verstorbener Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Werkswehren im
Stadtverband Saarbrücken entstehenden Kosten vom 20.01.1977
Für beide
Richtlinien bestehen sowohl in inhaltlicher als auch in sprachlicher Hinsicht
Änderungsbedarfe, die nachfolgend näher erläutert werden:
a) Inhaltliche
Änderungen
Meldeverfahren
Die bisherigen Regelungen zur Beteiligung der
regionalverbandsangehörigen Kommunen und der Werksfeuerwehren der Saarstahl AG
am jährlichen Aufwand für die Sterbegeldzahlungen sehen vor, dass Veränderungen
im Mitgliederbestand der Wehren (Eintritte, Austritte, Übernahmen in die
Ehrenabteilung, Sterbefälle) jeweils zeitnah per analoger Einzelmeldung über
den Brandinspekteur an den Regionalverband mitgeteilt werden müssen.
In der Praxis führt dies dazu, dass beim Regionalverband aktuell Daten
von rund 3.800 Feuerwehrmitgliedern gepflegt werden.
Jährlich fallen ca. 300 Veränderungsmeldungen an, die von den Kommunen
erstellt, vom Brandinspekteur gegengezeichnet und letztlich beim
Regionalverband in verknüpfte Dateien zur Ermittlung des Bestandes je
Einzelwehr, des Gesamtbestandes und des Verteilschlüssels für die
Sterbegeldumlage eingepflegt werden.
Dieses althergebrachte Verfahren ist nicht mehr zeitgemäß. Es verursacht
bei allen Beteiligten einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand und ist auch
unter dem Aspekt des Datenschutzes problematisch, da persönliche Daten der
Feuerwehrmitglieder durch mehrere Hände gehen.
Zudem haben in den letzten beiden Jahren durchgeführte Bestandsabgleiche
mit einzelnen Kommunen ergeben, dass vielfach (z.B. wegen Wechseln in der
Sachbearbeitung oder Langzeiterkrankungen und dadurch unterlassenen Meldungen)
starke Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem beim Regionalverband
geführten Mitgliederbestand festgestellt wurden.
Da zur Verteilung der Sterbegeldumlage auf die Kommunen lediglich der
Gesamtbestand der Feuerwehrmitglieder je Kommune benötigt wird, bietet es sich
zur Lösung dieser Problematik an, auf die ohnehin zum Stand 31.12. jeden Jahres
für die Feuerwehrstatistik des Landes (Ministerium für Inneres, Bauen und
Sport) zu meldenden Daten zurückzugreifen. Die Weiterleitung dieser Daten durch
die Landeshauptstadt Saarbrücken in ihrer Funktion als Untere
Katastrophenschutzbehörde sowie durch die Saarstahl AG an den Regionalverband
Saarbrücken soll daher das bisherige aufwendige und ineffektive Meldeverfahren
ersetzen.
Höhe des Feuerwehr-Sterbegeldes
Die Höhe des Sterbegeldes ist bisher erst zweimal in größeren zeitlichen
Abständen angepasst worden:
1996 von 750 DM (383,47 €) auf 1.000 DM (511,29
€)
2012 von 511,29 € auf 550,00 €
Jährlich ist im Durchschnitt der letzten Jahre mit ca. 30 Sterbefällen
zu rechnen.
Im Hinblick auf die allgemeine Entwicklung der Lebenshaltungskosten
erscheint eine Erhöhung auf 650,00 € angemessen zu sein und würde zu einem
jährlichen finanziellen Mehraufwand von ca. 3.000,00 € führen.
Wegfall der Personengruppe der Selbstzahler
Nach den bisherigen Richtlinien wurden
Mitglieder der Ehrenabteilungen, die bestimmte Kriterien nicht erfüllt hatten,
als Selbstzahler und Selbstzahlerinnen geführt. Für diesen Personenkreis wurde
bei der Umlageabrechnung nicht der hälftige, sondern der volle Betrag des auf
ein Mitglied entfallenden Anteils am Gesamtaufwand für die gewährten
Sterbegelder berücksichtigt.
2022 machte dies bei 231 Selbstzahlern und
Selbstzahlerinnen in der Gesamt-betrachtung gerade einmal 416,00 € aus, die in
der Theorie dann jeweils
einzeln von den Kommunen bei den betroffenen
Mitgliedern geltend gemacht hätten werden müssen. Fast alle Kommunen haben nach
einer Kosten-Nutzen-Abwägung darauf verzichtet und die entsprechenden Anteile
aus eigenen Mitteln
an den Regionalverband erstattet.
Es soll daher im Zuge der Neufassungen der
Richtlinien in Annäherung an die ohnehin gelebte Praxis für alle
anspruchsberechtigten Feuerwehrmitglieder ausnahmslos jeweils der hälftige
Anteil der Sterbegeldumlage seitens des Regionalverbandes übernommen
werden.
b) Sprachliche
Anpassungen
In beiden Richtlinien sind nicht nur im Hinblick auf eine gendergerechte
Sprache, sondern auch unter Berücksichtigung der aktuellen Lebensrealität
Anpassungen erforderlich geworden.
So ist u.a. in den
alten Richtlinien von 1977 nur von „Feuerwehrmännern“ die Rede, während längst
auch zahlreiche Frauen nicht nur in den Jugendfeuer-wehren, sondern auch in der
aktiven Wehr präsent und engagiert sind. Der Regionalverband hat den
Stadtverband abgelöst und seine Verwaltungsleitung hat eine neue Bezeichnung.
Zu den Hinterbliebenen zählen nun nicht mehr nur die Ehepartner*innen, sondern
auch die gesetzlichen Lebenspartner*innen.
Die vorgesehenen Änderungen wurden den Kommunen in der Bürgermeisterbesprechung am 20.10.2023 bekannt gemacht. Es wurden keine Einwände dagegen vorgetragen.