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Name:0440/2023  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:07.11.2023  
Betreff:Neufassung von Richtlinien über die Zahlung von Feuerwehr-Sterbegeld sowie der Umlegung und Aufbringung der dadurch entstehenden Kosten
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss empfiehlt/

Die Regionalversammlung beschließt,

die Neufassung von Richtlinien über die Zahlung von Feuerwehr-Sterbegeld sowie der Umlegung und Aufbringung der dadurch entstehenden Kosten.

 


Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit der Zahlung von Sterbegeld an die Angehörigen verstorbener Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Werksfeuerwehren im Regionalverband Saarbrücken existieren zwei Richtlinien, die zum einen den Anspruch, die Höhe und die Auszahlung des Sterbegeldes und zum anderen die Aufbringung und Umlegung der dadurch entstehenden Kosten regeln:

 

·         Richtlinien über die Zahlung von Sterbegeld an die Angehörigen verstorbener Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Werksfeuerwehren im Regionalverband Saarbrücken vom 01.01.2012

 

·         Richtlinien über die Umlegung und Aufbringung der nach den Richtlinien über die Zahlung von Sterbegeld an die Angehörigen verstorbener Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Werkswehren im Stadtverband Saarbrücken entstehenden Kosten vom 20.01.1977

 

Für beide Richtlinien bestehen sowohl in inhaltlicher als auch in sprachlicher Hinsicht Änderungsbedarfe, die nachfolgend näher erläutert werden:

 

a)    Inhaltliche Änderungen

Meldeverfahren

 

Die bisherigen Regelungen zur Beteiligung der regionalverbandsangehörigen Kommunen und der Werksfeuerwehren der Saarstahl AG am jährlichen Aufwand für die Sterbegeldzahlungen sehen vor, dass Veränderungen im Mitgliederbestand der Wehren (Eintritte, Austritte, Übernahmen in die Ehrenabteilung, Sterbefälle) jeweils zeitnah per analoger Einzelmeldung über den Brandinspekteur an den Regionalverband mitgeteilt werden müssen.

In der Praxis führt dies dazu, dass beim Regionalverband aktuell Daten von rund 3.800 Feuerwehrmitgliedern gepflegt werden.

Jährlich fallen ca. 300 Veränderungsmeldungen an, die von den Kommunen erstellt, vom Brandinspekteur gegengezeichnet und letztlich beim Regionalverband in verknüpfte Dateien zur Ermittlung des Bestandes je Einzelwehr, des Gesamtbestandes und des Verteilschlüssels für die Sterbegeldumlage eingepflegt werden.  

 

Dieses althergebrachte Verfahren ist nicht mehr zeitgemäß. Es verursacht bei allen Beteiligten einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand und ist auch unter dem Aspekt des Datenschutzes problematisch, da persönliche Daten der Feuerwehrmitglieder durch mehrere Hände gehen.

 

Zudem haben in den letzten beiden Jahren durchgeführte Bestandsabgleiche mit einzelnen Kommunen ergeben, dass vielfach (z.B. wegen Wechseln in der Sachbearbeitung oder Langzeiterkrankungen und dadurch unterlassenen Meldungen) starke Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem beim Regionalverband geführten Mitgliederbestand festgestellt wurden. 

 

Da zur Verteilung der Sterbegeldumlage auf die Kommunen lediglich der Gesamtbestand der Feuerwehrmitglieder je Kommune benötigt wird, bietet es sich zur Lösung dieser Problematik an, auf die ohnehin zum Stand 31.12. jeden Jahres für die Feuerwehrstatistik des Landes (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport) zu meldenden Daten zurückzugreifen. Die Weiterleitung dieser Daten durch die Landeshauptstadt Saarbrücken in ihrer Funktion als Untere Katastrophenschutzbehörde sowie durch die Saarstahl AG an den Regionalverband Saarbrücken soll daher das bisherige aufwendige und ineffektive Meldeverfahren ersetzen.


 

Höhe des Feuerwehr-Sterbegeldes

 

Die Höhe des Sterbegeldes ist bisher erst zweimal in größeren zeitlichen Abständen angepasst worden:

 

1996 von 750 DM (383,47 €) auf 1.000 DM (511,29 €)

2012 von 511,29 € auf 550,00 €

 

Jährlich ist im Durchschnitt der letzten Jahre mit ca. 30 Sterbefällen zu rechnen.

Im Hinblick auf die allgemeine Entwicklung der Lebenshaltungskosten erscheint eine Erhöhung auf 650,00 € angemessen zu sein und würde zu einem jährlichen finanziellen Mehraufwand von ca. 3.000,00 € führen.

 

Wegfall der Personengruppe der Selbstzahler

 

Nach den bisherigen Richtlinien wurden Mitglieder der Ehrenabteilungen, die bestimmte Kriterien nicht erfüllt hatten, als Selbstzahler und Selbstzahlerinnen geführt. Für diesen Personenkreis wurde bei der Umlageabrechnung nicht der hälftige, sondern der volle Betrag des auf ein Mitglied entfallenden Anteils am Gesamtaufwand für die gewährten Sterbegelder berücksichtigt.

 

2022 machte dies bei 231 Selbstzahlern und Selbstzahlerinnen in der Gesamt-betrachtung gerade einmal 416,00 € aus, die in der Theorie dann jeweils

einzeln von den Kommunen bei den betroffenen Mitgliedern geltend gemacht hätten werden müssen. Fast alle Kommunen haben nach einer Kosten-Nutzen-Abwägung darauf verzichtet und die entsprechenden Anteile aus eigenen Mitteln

an den Regionalverband erstattet.

 

Es soll daher im Zuge der Neufassungen der Richtlinien in Annäherung an die ohnehin gelebte Praxis für alle anspruchsberechtigten Feuerwehrmitglieder ausnahmslos jeweils der hälftige Anteil der Sterbegeldumlage seitens des Regionalverbandes übernommen werden. 

 

b)    Sprachliche Anpassungen

In beiden Richtlinien sind nicht nur im Hinblick auf eine gendergerechte Sprache, sondern auch unter Berücksichtigung der aktuellen Lebensrealität Anpassungen erforderlich geworden.

 

So ist u.a. in den alten Richtlinien von 1977 nur von „Feuerwehrmännern“ die Rede, während längst auch zahlreiche Frauen nicht nur in den Jugendfeuer-wehren, sondern auch in der aktiven Wehr präsent und engagiert sind. Der Regionalverband hat den Stadtverband abgelöst und seine Verwaltungsleitung hat eine neue Bezeichnung. Zu den Hinterbliebenen zählen nun nicht mehr nur die Ehepartner*innen, sondern auch die gesetzlichen Lebenspartner*innen.

 

Die vorgesehenen Änderungen wurden den Kommunen in der Bürgermeisterbesprechung am 20.10.2023 bekannt gemacht. Es wurden keine Einwände dagegen vorgetragen.