BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0034/2024  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:30.01.2024  
Betreff:Übernahme von zusätzlichen 5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten aus Mitteln des Regionalverbandes an der Finanzierung des Neubaus einer integrativen Kita der Lebenshilfe Sulzbach-/Fischbachtal in Sulzbach-Hühnerfeld.
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 225 KB Vorlage 225 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt,

 

sich vorbehaltlich eines analogen Beschlusses der Stadt Sulzbach, mit zusätzlichen 5 Prozent an den zuwendungsfähigen Kosten für den Neubau der integrativen Kita der Lebenshilfe Sulzbach-/Fischbachtal in Sulzbach-Hühnerfeld zu beteiligen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Träger Lebenshilfe Sulzbach-/Fischbachtal plant seit 2018 den Neubau einer integrativen Kita in Sulzbach-Hühnerfeld.

Anfangs ging man von 4 Gruppen und von Gesamtkosten von etwa 2,4 Mio. € aus.

Damals war der Träger bereit und in der Lage sich mit 10 % an den Kosten zu beteiligen (vorheriger Trägeranteil).

Mittlerweile gibt es mit allen Seiten abgestimmte Pläne für 6 Gruppen mit 81 Plätzen. Die Gesamtkosten belaufen sich nun auf 7,6 Mio. €.

 

Von diesen Kosten werden dem Träger voraussichtliche Kosten in Höhe von rund 1 Mio. € verbleiben, die nicht zuwendungsfähig sind und auch nicht vom Sozialministerium refinanziert werden.

 

Der Träger sieht sich finanziell nicht in der Lage, neben diesen „verbleibenden“ Kosten sich noch an weiteren Kosten zu beteiligen.

 

Seit 2018 ist im Gesetz kein 10 prozentiger Trägeranteil mehr festgeschrieben, sondern nur noch der 40 prozentige Landesanteil. Die restliche Finanzierung ist zwischen dem Träger der Maßnahme und den sonstigen Zuwendungsgebern abzustimmen. (vgl. 8.2 Richtlinien 3. Landesprogramm)

 

Die Stadt Sulzbach wird in der Stadtratssitzung vom 01.02.2024 über einen Verwaltungsvorschlag entscheiden, der eine Übernahme von zusätzlichen 5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten vorsieht. (insgesamt 25 Prozent)

 

Da es sich hier um eine integrative Kita handelt, die Plätze dringend benötigt werden, für die Kommune aufgrund der inklusiven Ausrichtung weniger Plätze entstehen und erfahrungsgemäß auch Kinder aus den angrenzenden Kommunen versorgt werden, wird vorgeschlagen, dass der Regionalverband sich mit zusätzlichen 5 Prozent an den vom Bildungsministerium geprüften zuwendungsfähigen Kosten beteiligt. (insgesamt 35 Prozent)

 

Zur Erfüllung des Rechtsanspruches ist der Regionalverband dringend auf diese Plätze angewiesen. Es entstehen insgesamt 81 Plätze. Die Maßnahme ist in der Planung weit fortgeschritten. Das Raumprogramm ist abgestimmt. Nach der Klärung der Finanzierung kann der Antrag beim Bildungsministerium gestellt werden.

Der Träger übernimmt die Kosten, die vom Bildungsministerium als nicht zuwendungsfähige Kosten angesehen werden.

Der Träger rechnet mit einer Bauzeit von 1,5 Jahren.

Ohne zusätzliche Beteiligung an den Kosten durch die Kommune und den Regionalverband wird der Träger den Neubau nicht verwirklichen können.

 

 


Finanzierung:

 

Mittel für die Bezuschussung von Investitionskosten sind im Haushalt vorgesehen. Die zusätzlichen Ausgaben sind darüber zu decken.