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Name: | 0034/2024 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 30.01.2024 | ||
Betreff: | Übernahme von zusätzlichen 5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten aus Mitteln des Regionalverbandes an der Finanzierung des Neubaus einer integrativen Kita der Lebenshilfe Sulzbach-/Fischbachtal in Sulzbach-Hühnerfeld. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 225 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt,
der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
die Regionalversammlung
beschließt,
sich vorbehaltlich eines
analogen Beschlusses der Stadt Sulzbach, mit zusätzlichen 5 Prozent an den
zuwendungsfähigen Kosten für den Neubau der integrativen Kita der Lebenshilfe
Sulzbach-/Fischbachtal in Sulzbach-Hühnerfeld zu beteiligen.
Sachverhalt:
Der Träger Lebenshilfe
Sulzbach-/Fischbachtal plant seit 2018 den Neubau einer integrativen Kita in
Sulzbach-Hühnerfeld.
Anfangs ging man von 4
Gruppen und von Gesamtkosten von etwa 2,4 Mio. € aus.
Damals war der Träger bereit
und in der Lage sich mit 10 % an den Kosten zu beteiligen (vorheriger
Trägeranteil).
Mittlerweile gibt es mit
allen Seiten abgestimmte Pläne für 6 Gruppen mit 81 Plätzen. Die Gesamtkosten
belaufen sich nun auf 7,6 Mio. €.
Von diesen Kosten werden dem
Träger voraussichtliche Kosten in Höhe von rund 1 Mio. € verbleiben, die nicht
zuwendungsfähig sind und auch nicht vom Sozialministerium refinanziert werden.
Der Träger sieht sich
finanziell nicht in der Lage, neben diesen „verbleibenden“ Kosten sich noch an
weiteren Kosten zu beteiligen.
Seit 2018 ist im Gesetz kein
10 prozentiger Trägeranteil mehr festgeschrieben, sondern nur noch der 40
prozentige Landesanteil. Die restliche Finanzierung ist zwischen dem Träger der
Maßnahme und den sonstigen Zuwendungsgebern abzustimmen. (vgl. 8.2 Richtlinien
3. Landesprogramm)
Die Stadt Sulzbach wird in
der Stadtratssitzung vom 01.02.2024 über einen Verwaltungsvorschlag
entscheiden, der eine Übernahme von zusätzlichen 5 Prozent der
zuwendungsfähigen Gesamtkosten vorsieht. (insgesamt 25 Prozent)
Da es sich hier um eine
integrative Kita handelt, die Plätze dringend benötigt werden, für die Kommune
aufgrund der inklusiven Ausrichtung weniger Plätze entstehen und
erfahrungsgemäß auch Kinder aus den angrenzenden Kommunen versorgt werden, wird
vorgeschlagen, dass der Regionalverband sich mit zusätzlichen 5 Prozent an den
vom Bildungsministerium geprüften zuwendungsfähigen Kosten beteiligt.
(insgesamt 35 Prozent)
Zur Erfüllung des
Rechtsanspruches ist der Regionalverband dringend auf diese Plätze angewiesen.
Es entstehen insgesamt 81 Plätze. Die Maßnahme ist in der Planung weit
fortgeschritten. Das Raumprogramm ist abgestimmt. Nach der Klärung der
Finanzierung kann der Antrag beim Bildungsministerium gestellt werden.
Der Träger übernimmt die
Kosten, die vom Bildungsministerium als nicht zuwendungsfähige Kosten angesehen
werden.
Der Träger rechnet mit einer
Bauzeit von 1,5 Jahren.
Ohne zusätzliche Beteiligung
an den Kosten durch die Kommune und den Regionalverband wird der Träger den
Neubau nicht verwirklichen können.
Finanzierung:
Mittel für die Bezuschussung
von Investitionskosten sind im Haushalt vorgesehen. Die zusätzlichen Ausgaben
sind darüber zu decken.