Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0060/2024 | ||
Art: | Informationsvorlage | ||
Datum: | 14.02.2024 | ||
Betreff: | Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Großrosseln, Ortsteil Dorf im Warndt, Unterrichtung |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 542 KB |
Sachverhalt:
Am 23.11.2023
hat der Gemeinderat der Gemeinde Großrosseln die Aufstellung des Bebauungsplans
„Wohnbebauung Nordwestliche Ziegelei“ im Ortsteil Dorf im Warndt gem. § 2
Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit Schreiben vom 01.02.2024 hat die Gemeinde
Großrosseln den Antrag auf parallele Änderung des Flächennutzungsplans
gestellt. Die Größe der geplanten Flächennutzungsplanänderung beträgt rd.
0,4 ha.
Das Bebauungsplanverfahren zielt darauf ab,
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen. Die
in Rede stehende Fläche – auf der etwa sieben Wohngebäude errichtet werden
sollen – wurde im Rahmen der gemeindlichen Wohnbauflächenstrategie der Gemeinde
Großrosseln als eine von zwei potenziellen Wohnbauflächen identifiziert, die
prioritär umgesetzt werden soll.
Mit dem Gemeinderatsbeschluss zur
Aufstellung des o. g Bebauungsplans geht ein Beschluss zur Beauftragung
des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken zur Änderung des
Flächennutzungsplans von der derzeitigen Darstellung des Geltungsbereichs als
„Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Wohnbaufläche“ einher.
„Wohnbebauung
Nordwestliche Ziegelei“ – Gemeinde Großrosseln, Ortsteil Dorf im Warndt
„Wohnbaufläche“
statt „Fläche für die Landwirtschaft“