BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0071/2024  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:16.02.2024  
Betreff:Vorschulentwicklungsplan 2024 - 2026
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt,

 

die Maßnahmenplanung der Vorschulentwicklungsplanung und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung und Kultur herzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Der Regionalverband ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe nach § 9 des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (SBEBG) für die Vorschulentwicklungsplanung zuständig. Er hat in Zusammenarbeit mit den zugehörigen Gemeinden, den Trägern von Tageseinrichtungen und den sonstigen Stellen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, den Bedarf an Plätzen für Kinder in Kindertageseinrichtungen zu ermitteln. Sie berücksichtigen die vorhersehbare Bedarfsentwicklung und beschreiben die erforderlichen Maßnahmen in einem Entwicklungsplan, der mit dem Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) abzustimmen und alle drei Jahre fortzuschreiben ist. Der Entwicklungsplan ist dem Ministerium bis zum 15. September für die Folgejahre zur Abstimmung vorzulegen. Durch Terminverschiebungen ist es erst zum 23.1.2024 zu dieser Abstimmung gekommen. Zu diesem Termin erfolgte die Vorlage der Maßnahmenplanung mit der zuständigen Stelle im Bildungsministerium.

Der vorliegende Vorschulentwicklungsplan 2024 - 2026 (Anlage 1) bietet eine detaillierte Betrachtung des zusätzlichen Platzbedarfs in den einzelnen Kommunen des Regionalverbandes (Bedarfsermittlung auf der Grundlage der Meldedaten zum 31.07.2023) und die Skizzierung möglicher Maßnahmen zur Schaffung des zusätzlichen Angebotes an Betreuungsplätzen. Am Ende des Dokuments, als Anlage 2, ist eine Übersicht über die laufenden und geplanten Maßnahmen im Zeitraum 2024 – 2026 beigefügt. Diese Übersicht enthält alle aktuell geplanten Baumaßnahmen mit Informationen über die entstehenden Platzkapazitäten und die voraussichtlichen Investitionskosten.

Die zur Umsetzung notwendigen Mittel sind im Haushalt 2024 vorhanden und werden in die Haushaltsberatungen 2025 und 2026 eingebracht.

In der Sitzung wird die Planung im Überblick vorgestellt. Für Rückfragen stehen Mitarbeiter*innen des Jugendamtes zur Verfügung.