Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0097/2024 | ||
Art: | Tischvorlage | ||
Datum: | 28.02.2024 | ||
Betreff: | Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtteil St. Johann |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 784 KB |
Sachverhalt:
„Bruch-Areal und Umfeld“
„Wohnbaufläche“
statt „Gemischte Baufläche“
Nachdem die Bruch-Brauerei ihre
Produktionsstätte verlagert und damit die Brauerei-Nutzung an der Scheidter
Straße im Stadtteil St. Johann aufgegeben hat, soll das Areal neugestaltet
werden. Ziel ist es, die bestehende Wohnbebauung in direkter Umgebung zu
sichern sowie zusätzlichen Wohnraum durch die Errichtung neuer Wohnanlagen zu
schaffen.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat vor
diesem Hintergrund ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, welches die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens schaffen
soll. Mit dem Stadtratsbeschluss der Landeshauptstadt Saarbrücken vom
03.07.2023 geht ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates zur
Änderung des Flächennutzungsplans einher. Die geplante Änderung umfasst eine
Fläche von rd. 0,7 ha.
Mit Schreiben vom 07.02.2024 hat die
Landeshauptstadt Saarbrücken den Antrag zur Teiländerung des Flächennutzungsplans
des Regionalverbandes Saarbrücken gestellt. Der rechtswirksame
Flächennutzungsplan des Regionalverbandes stellt für den Bereich in
überwiegenden Teilen „Wohnbaufläche“ dar. Nur das Areal der Bruch-Brauerei
selbst ist als „Gemischte Baufläche“ dargestellt. Der Flächennutzungsplan soll
daher von der dort derzeitigen Darstellung als „Gemischte Baufläche“ zu
„Wohnbaufläche“ geändert werden, damit das Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2
BauGB vollständig erfüllt ist.