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Name:0121/2024  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:15.03.2024  
Betreff:Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander
Trägerwechsel zum 01.04.2024
 

Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss beschließt

die Änderung des Beschlusses vom 17.09.2020 und Übertragung der Kofinanzierung zur Förderung des Mehrgenerationenhauses in Saarbrücken „Bürgerzentrum Mühlenviertel“ im Rahmen des „Bundesprogrammes Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ auf den neuen Träger „Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH“ ab 2025 – 2028.

 


Sachverhalt:

 

Der Regionalverbandsauschuss hat mit Beschluss vom 17.09.2020 die Förderung des Mehrgenerationenhauses in Saarbrücken „Bürgerzentrum Mühlenviertel“ in Trägerschaft der Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt e.V. € für die Jahre 2021 bis 2028 in Höhe von jährlich 5.000,- € im Rahmen des „Bundesprogrammes Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ unter der Voraussetzung der Gesamtfinanzierung unter Berücksichtigung der Finanzierung des Bundes und einer Beteiligung der Landeshauptstadt Saarbrücken beschlossen.

 

Seit 2013 unterstützt der Regionalverband das Mehrgenerationenhaus Saarbrücken in Trägerschaft der LAG Pro Ehrenamt mit einer Kofinanzierung in Höhe von 5.000,- € jährlich. Mit Schreiben vom 29.01.2024 hat die LAG Pro Ehrenamt die Beendigung der Trägerschaft und gleichzeitig den Trägerwechsel zum 01.04.2024 an den neuen Träger „Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH“ mitgeteilt.

 

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat dem Trägerwechsel zum 01.04.2024 zugestimmt.

 

Aufgrund des Trägerwechsels zum 01.04.2024 wird um Änderung des Beschlusses vom 17.09.2020 und Übertragung der Kofinanzierung für die Jahre 2025 bis 2028 auf den neuen Träger „Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH“ gebeten.

 

Für das Jahr 2024 erfolgte die Auszahlung aus der Kofinanzierung noch an die LAG Pro Ehrenamt für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.03.2024, da für Bundesmittel das Subsidiaritätsprinzip gilt; d.h., diese sind nachrangig gegenüber den kommunalen Mitteln zu behandeln.