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Name:0126/2024  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:25.03.2024  
Betreff:Neufassung der Richtlinien zur Förderung von frühkindlichen Brückenangeboten für die Förderjahre 2025 und 2026
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt

die Richtlinien zur Förderung von frühkindlichen Brückenangeboten für die Förderjahre 2025 und 2026

 

 


Sachverhalt:

 

Zurzeit liegt der Altersschwerpunkt der Kinder in den Brückenangeboten bei den 5-6-jährigen. Durch den noch andauernden Mangel an Regelbetreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen können nicht alle Kinder auf ihre Einschulung vorbereitet werden. Dies bedeutet eine große Belastung für die Kinder selbst, für ihre Eltern und für die Grundschulen. Seit 2019 nutzt das Jugendamt des Regionalverbandes das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“, um wechselnde Kindern in fünf 10er Gruppen auf ihren Grundschulbesuch vorzubereiten. Da der Bedarf weit größer ist, fördert der Regionalverband Saarbrücken seit 2019 sogenannte Brückenangebote über eine Förderrichtlinie. Die laufenden Maßnahmen zur Ausweitung der Kindergartenplätze lassen erst für das Jahr 2026 eine Bedarfsdeckung im Ü3-Bereich erwarten. Bis dahin sollen die Brückenangebote noch eine Entlastung für Kinder und Eltern schaffen.

Im Laufe des Jahres 2026 wird ein deutlicher Bedarfsrückgang in den Brückenangeboten erwartet, so dass eine Befristung der Richtlinie auf zunächst 31.12.2026 sinnvoll erscheint.

 

Die aktuelle Förderrichtlinie läuft am 31.12.2024 aus und soll durch die hier vorliegende Richtlinie für 2025 und 2026 weitergeführt werden.

 

Neben den fünf über das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ finanzierten Betreuungsangeboten, sind auf Grundlage der Förderrichtlinie „Brückenangebote“ bisher 27 weitere 10-er-Betreuungsgruppen entstanden. Insgesamt stehen also zurzeit 320 Plätze in Brückenangeboten bereit. In 2023 konnten 550 verschiedene Kinder über dieses niedrigschwellige Angebot betreut werden. 55% davon hatten einen erhöhten Förderbedarf, 10% einen erhöhten Inklusionsbedarf. Der Anteil von Kindern mit Flucht- und Migrationshintergrund ist mit 90% enorm hoch, darunter auch viele ukrainische Flüchtlingskinder.  Dies zeigt, dass sich insbesondere Familien mit Flucht- oder Migrationshintergrund schwertun, einen Regelkitaplatz zu finden.

 

155 Kinder konnten in 2023 aus den Brückenangeboten heraus in Kitas vermittelt werden, zum anderen konnten die teilnehmenden Kinder im Gruppensetting auf ihre Einschulung vorbereitet und die sprachlichen, sozialen und kognitiven Kompetenzen erweitert werden. 103 Kinder sind zum Schuljahr 2023/24 aus den Brückenangeboten direkt in die Grundschule gewechselt. Für Eltern, die derzeit keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung finden können, ist dies eine echte Entlastung, wenn auch kein vollwertiger Ersatz für einen Platz in einer Regeleinrichtung.

 

Durch das Personal der Brückenangebote konnten 2023 auch 175 Eltern bei der Anwendung des KitaPlaners unterstützt werden.

 

Brückenangebote sollen ersatzweise und temporär Kindern ohne Kindergartenplatz Betreuung und Bildung zuteilwerden lassen. Unversorgte Kinder werden auf frühkindliche Regelangebote und auf den Grundschulbesuch vorbereitet. Die Eltern teilnehmender Kinder haben die Möglichkeit, das System der frühkindlichen Betreuung kennenzulernen. Damit kann einerseits eine zeitliche Brücke über die aktuelle Lücke bei Kinderbetreuungsplätzen geschlagen werden und andererseits können - analog dem Bundesprogramm Kita-Einstieg / Brücken bauen in frühe Bildung - „Kinder und Familien, die bisher nicht oder nur unzureichend von der institutionellen Kindertagesbetreuung erreicht“ wurden für die frühkindliche Bildung interessiert werden. „Dies können Familien sein, die in ökonomischen Risikolagen, familiärer Bildungsbenachteiligung oder stark belasteten Sozial- und Wohnverhältnissen leben. Auch Kinder mit Fluchthintergrund finden bislang nur schwer Zugang zur Kindertagesbetreuung.“ (https://kita-einstieg.fruehe-chancen.de/programm/ueber-das-programm/).

 

Die Förderrichtlinien stellen die Finanzierung und eine einheitliche konzeptionelle Rahmung sicher. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form einer Pauschale von 116,00 € je Betreuungseinheit für das Förderjahr 2025 und 119,00 € für das Förderjahr 2026. Eine Betreuungseinheit ist ein 1-stündiges Angebot für 10 Kinder. Die Pauschalen für 2025 und 2026 wurden mit jeweils geschätzten 3% Lohnsteigerung aus der Pauschale für 2024 hochgerechnet.

 

Die Pauschale umfasst:

-       2 Betreuungspersonen, davon mindestens eine mit pädagogischer Ausbildung oder Qualifikation (z.B. Erzieher*in, Kinderpfleger*in, Tagespflegeperson)

-       eine pädagogische Fachkraft zur Koordination und fachlichen Begleitung mit max. 25 % der Wochen-Betreuungsstunden

-       Sachkosten (Pädagogisches Material, Verbrauchsmaterial, besondere Förderangebote, z.B. bzgl. Spracherwerb)

-       Kosten der Erstausstattung

 

Aufgrund der Rahmenbedingungen (nicht mehr als 15 Betreuungsstunden pro Woche) ist für Brückenangebote keine Betriebserlaubnis erforderlich. Ein Mindest-Qualitätsstandart wird durch die Vorgabe, dass mindestens eine der beiden Betreuungspersonen über eine pädagogische Ausbildung oder Qualifikation verfügen muss und durch die Vorgabe, kindgerechte Räume bereitzustellen, sichergestellt. Eine fachliche Anbindung der Betreuungspersonen an pädagogische Fachkräfte des durchführenden Trägers ist sichergestellt.

 

Die neue Richtlinie soll ab 1.1.2025 für zwei Jahre gelten.

 

 


Finanzierung:

 

Die notwendigen Mittel werden im Haushaltsentwurf 2025 im Produktkonto 36510.531835 eingestellt.