Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss beschließt, die für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 1.113.208,11 Euro zur Verfügung stehenden Mittel aus der Feuerschutzsteuer für die nachfolgenden der Förderung des Feuerschutzes und des vorbeugenden Brandschutzes dienenden Maßnahmen zu verwenden:
1. Förderung überörtlicher Maßnahmen
1.1 Durchführung von Lehrgängen an der Feuerwehrschule des 38.800,00 €
Regionalverbandes Saarbrücken
1.2 Durchführung von Feuerwehrleistungsbewerben (aktive Wehren) 1.000,00 €
1.3 Verbesserung der Führungsfähigkeit auf Regionalverbandsebene 1.500,00 €
und Unterstützung einer regionalverbandsweiten Pressearbeit
1.4 Durchführung von Leistungsbewerben der Jugendfeuerwehren 5.000,00 €
sowie andere besondere Jugendfeuerwehraufgaben und Veran-
staltungen
1.5 Jährliche Dienstbesprechungen der Führungskräfte und Haupt- 3.000,00 €
versammlungen der Freiwilligen Feuerwehren des Regional-
verbandes Saarbrücken
1.6 Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen, Beschaffung von 3.000,00 €
Fachliteratur und Ausrüstungsgegenständen etc.
1.7 Betriebskosten Digitalfunk (Kosten VoSt für digitale Funkgeräte) 1.500,00 €
1.8 Kostenerstattung Brandinspekteur 10.734,00 €
1.9 Jugendbeauftragter der Freiw. Feuerwehren Regionalverband 1.482,00 €
(Aufwandsentschädigung nach der Feuerwehrentschädigungs-
verordnung)
1.10 Jugendsprecher der Freiw. Feuerwehren Regionalverband 198,00 €
(Aufwandsentschädigung nach der Feuerwehrentschädigungs-
verordnung)
1.11 Verfügungsmittel Untere Aufsichtsbehörde 3.200,00 €
1.12 zwei Regionalverbandsbrandmeister 8.052,00 €
(Aufwandsentschädigung nach der Feuerwehrentschädigungs-
verordnung)
1.13 MP Feuer, Wartung Software 25.300,00 €
1.14 MP Feuer, 2 Faktor Authentifizierung 12.240,00 €
1.15 Gefahrstoffzug Regionalverband 131.800 €
davon
Püttlingen Big Boxen 1.800,00 €
Saarbrücken Chemikalienschutzanzüge 10.000,00 €
GW-G
2, 2. FA 60.000,00 €
Völklingen Beladung GW-G, 2.FA 60.000,00 €
1.16 Aufwandsentschädigungen Gefahrstoffzug- 3.576,00 €
führer und Stellv. (incl. Nachzahlung für
2023
1.17 Völklingen Drohne (überörtl. Nutzung, Standort Völklingen) 40.000,00 €
Summe überörtliche Maßnahmen: 290.382,00
€
2. Förderung
von Feuerwehrfahrzeugen
2.1 Regelfahrzeuge
(mit 40 % Förderung)
Stadt/Gemeinde Fahrzeug Anzahl Zuschussfähig. Zuschuss 2024
Kosten
€ €
Kleinblittersdorf LF 10 1 410.500,00 2. FA 82.100,00
Püttlingen HLF
10/20 1 463.000,00
2. FA 92.600,00
Saarbrücken HLF 1 620.000,00
1. FA 124.000,00
Summe
298.700,00 €
2.2 Sonderfahrzeuge
(mit 50 % Förderung)
Stadt/Gemeinde Fahrzeug Anzahl Zuschussfähig. Zuschuss 2024
Kosten
€ €
Saarbrücken DLK
23/12 1 715.000,00
2. FA 178.750,00
Heusweiler DLK
23/12 1 843.000,00
1. FA 140.500,00
Sulzbach DLK
23/12 1 960.000,00
1. FA 160.000,00
Summe
479.250,00
2.3 Sonderfahrzeuge (mit
Festbetragsfinanzierung)
Stadt/Gemeinde Fahrzeug Anzahl Zuschussfähig. Zuschuss 2024
Kosten
€ €
Saarbrücken MTW 2 30.000,00 30.000,00
Sulzbach KdOW 1 12.000,00 12.000,00
Summe
42.000,00
2.4 Mittelbindungen für das Haushaltsjahr 2025
Für die zweiten Finanzierungsabschnitte der
Regelfahrzeuge mit 40 % Förderung und
der Sonderfahrzeuge mit 50% Förderung sind
insgesamt Mittel in Höhe von 424.500,00 € aus dem Aufkommen der
Feuerschutzsteuer 2024 im Haushaltsjahr 2025 bereitzustellen.
3. Dispositionsmasse für das Haushaltsjahr
2025
Die nicht verplanten Restmittel
in Höhe von 2.876,11 € fließen in
die Dispositionsmasse für das Jahr 2025 mit ein.
Sachverhalt:
Nach § 48 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vom 29. November 2006 (Amtsbl. S.2207), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2022 (Amtsbl. Teil I S. 1566) fließt das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer nach Abzug
· der dem Land für Aufgaben des Katastrophenschutzes und des landeseigenen Teils des Zivilschutzes entstehenden Kosten bis zu 10 % des zur Verfügung stehenden Betrages,
· der dem Land für den Brandschutz und die Technische Hilfe entstehenden Kosten und
·
eines dem
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zur Förderung des Brandschutzes und
der Technischen Hilfe zur Verfügung stehenden Betrags in Höhe von bis zu 2,5
vom Hundert des Steueraufkommens
den Gemeindeverbänden nach einem vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport festzusetzenden Schlüssel für Aufgaben des Brandschutzes und der Technischen Hilfe sowie zu deren Förderung in den Gemeinden zu. Gemäß dem Bescheid des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport vom 22. Juli 2024 über die Höhe der Zuweisung 2024 beläuft sich der auf den Regionalverband Saarbrücken entfallende Anteil auf 1.103.859,84 €. Die Zuweisung aus der Feuerschutzsteuer ist zweckgebunden und dient ausschließlich der Förderung des Feuerschutzes und des vorbeugenden Brandschutzes auf überörtlicher und örtlicher Ebene.
Die zugewiesenen Mittel sind unter Beachtung der am 14.11.2019 durch die Regionalversammlung beschlossenen ″Richtlinien über die Verwendung des Aufkommens an der Feuerschutzsteuer, das dem Regionalverband nach § 48 SBKG zur Förderung des Feuerschutzes und des vorbeugenden Brandschutzes in den regionalverbandsangehörigen Gemeinden zufließt″, zu verwenden
Auf der Grundlage eines von der Unteren Staatlichen Aufsichtsbehörde im Brandschutzwesen in Abstimmung mit dem Brandinspekteur erstellten Bedarfsplanes sollen im Haushaltsjahr 2024 die im Beschlussvorschlag dargestellten Maßnahmen gefördert werden.
Die für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung stehenden Mittel setzen sich wie folgt zusammen:
Feuerschutzsteuer
2023 in 2024 gem. Bescheid MfI v. 22.07.2024 1.103.859,84
€
zuzüglich
Dispositionsmasse aus 2023 9.348,27 €
(5.687,83 € Dispositionsmasse aus der Verteilung 2023
sowie
3.660,44 €
Minderaufwendungen für überörtliche Maßnahmen
im Jahr 2023)
Verfügungsmasse 2024: 1.113.208,11 €
Davon nach der Beschlussfassung zur Verausgabung gebundene Mittel:
- Überörtliche Maßnahmen 290.382,00 €
- Fahrzeuge 819.950,00 €
Summe
Mittelbindungen: 1.110.332,00 €
Nicht verteilte Mittel: 2.876,11
€
Diese nicht für Maßnahmen verplanten Mittel fließen in die Dispositionsmasse für das Jahr 2025 mit ein.