Sachverhalt:
Ab Mai 2015 plante der Regionalverband zusammen mit dem Ministerium für Bildung und Kultur und der Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) als Schul- sowie Kostenträger der ehemaligen Therapeutischen Schülerinnen- und Schülergruppen (TSG) Modellvorhaben als sog. Infrastrukturangebote (ISA). Ausgangspunkt war die Tatsache, dass die Einzelfallhilfen im Bereich der schulischen Integrationshilfen in den vorangegangenen 10 Jahren grassierend angestiegen waren und das enge Betreuungssetting, welches Einzelfallhilfen mit sich bringen, als nicht zielführend und zugleich stigmatisierend wahrgenommen wurde. Der modellhafte Ansatz der ISA sah vor, dass die Bedarfe für die bisherigen schulischen Einzelintegrationshilfen fortan mit an der Schule fest verankerten Betreuungskräften bearbeitet werden. Dies sollte erreicht werden durch
- die Implementierung von festen Teams der Jugendhilfe an den jeweiligen Schulstandorten,
- den flexiblen, individuellen und situationsspezifischen Einsatz der ISA-Mitarbeitenden in der Schule,
- Mitwirkung der ISA-Mitarbeitenden bei der Erstellung und Umsetzung des Förderplanes,
- konsequente Verfolgung eines inklusiven Ansatzes durch Wegfall der positiven Stigmatisierung in Folge der zeitlich intensiven 1:1-Betreuung und der entfallenden Notwendigkeit, eine (drohende) seelische Behinderung als Voraussetzung für eine Leistungsgewährung feststellen zu müssen (Ressourcen-Etikettierungsdilemma).
Hierdurch sollte letztlich ein Anstoß zu einer inklusiven Schulentwicklung geben werden, da ein Kind nicht mehr eine Individualhilfe mitbringen muss, um im Regelsystem bestehen zu können, sondern diese Teilhabeunterstützung in der Schule bereits vorhanden ist. Der grundsätzliche Rechtsanspruch auf eine Einzelfallhilfe besteht weiterhin, wenn die vorgehaltenen Personalressourcen sich in einem Einzelfall als unzureichend erweisen und ein Schüler mit (drohender) seelischer Behinderung von einer Teilhabebeeinträchtigung bedroht oder betroffen ist. Die standortübergreifende Erfahrung an allen ISA-Schulen zeigt, dass es nur äußerst selten vorkommt, dass eine Einzelfallhilfe trotz ISA gewährt werden muss.
Die ersten ISA wurden 2017 installiert. Mittlerweile existieren 14 Schulstandorte, die über ein ISA verfügen.
An der Montessori Gemeinschaftsschule Saar soll zum kommenden Schuljahr ein weiteres ISA installiert werden. Als Träger ist Miteinander Leben Lernen gGmbH (MLL) vorgesehen, dessen Expertise sich nicht nur auf den Bereich der einzelfallfinanzierten Schulbegleitung beschränkt, sondern auch im Aufgabenfeld der ISA vorhanden ist, da er seit Februar 2017 bereits Träger am ISA-Standort FGTS Rastpfuhl ist.
Mit Beginn des ISA werden die derzeit noch einzelfallfinanzierten Hilfen beendet. Die Mittel, die jährlich durch die derzeit gewährten Hilfen dem Jugendamt entstehen werden, werden somit frei und stellen das ISA-Budget dar. Dem Jugendamt entstehen somit durch die Installierung des ISA keine Mehrkosten. Insgesamt können 9 Fälle mit einem Gesamtvolumen von 195 Wochenstunden beendet werden, wodurch sich ein kalkuliertes Budget von 223.800,- € ergibt.
