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Name:0145/2012  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:10.05.2012  
Betreff:Frühe Hilfen
hier: Implementierung im Regionalverband Saarbrücken ab 2013 nach Auslaufen des Landesprojektes Frühe Hilfen/ Keiner fällt durchs Netz im Bereich des FD 53 anhand des von Jugend- und Gesundheitshilfe gemeinsam erarbeiteten Konzeptes.
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt/

der Regionalverbandsausschuss beschließt, das vorgeschlagene Präventionsprogramm „Frühe Hilfen im Regionalverband Saarbrücken“ ab 2013 sowie

 

2.         die vorgeschlagene Finanzierung für die erforderliche Personalausstattung beim Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes im Bereich Frühe Hilfen und

 

3.         die Verwaltung zu beauftragen, Verhandlungen mit dem zuständigen Ministerium für Gesundheit beim Land aufzunehmen, um Zuwendungen des Landes für die gesetzlichen Aufgaben im Bereich Frühe Hilfen in mindestens dem bisherigen Umfang zu erwirken.

 

 

Sachverhalt:

 

Bundesweit wurden in den letzten  Jahren aufgrund von bekannt gewordenen erschreckenden Fällen von Kindesmisshandlungen und – tötungen Maßnahmen und Präventionsprogramme für den Bereich der frühen Kindheit begonnen und installiert.

Auch im Saarland wurde nach spektakulären Fällen erkannt, dass trotz etablierter Strukturen von Gesundheits- und Jugendhilfe keine ausreichenden Frühwarn -, Präventions- und Hilfeprogramme existierten, um Kinder frühzeitig zu schützen und belastete Familien ausreichend zu unterstützen.

Bereits 2006 wurde unter Federführung damals noch des Stadtverbandes Saarbrücken ein Projekt „Frühe Hilfen“ in Kooperation zwischen Jugendamt, Jugendärztlichem Dienst des Gesundheitsamtes und der Kinderklinik Winterberg begonnen, in dem erkennbar belastete Familien in den ersten Lebensjahren von Kinderkrankenschwestern betreut wurden.

Auch aufgrund der hier gewonnenen Erfahrungen wurde 2007/2008 unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport das Projekt „Frühe Hilfen -Keiner fällt durchs Netz“ saarlandweit etabliert.

Die Aktivitäten und Ergebnisse der ersten Projektphase von 2007 – 2010 werden ausführlich und eindrucksvoll im Abschlussbericht des Institutes für Psychosomatische Kooperationsforschung und Familientherapie des Universitätsklinikums Heidelberg, das die wissenschaftliche Begleitforschung durchführte, beschrieben.

 

Im Bereich des Regionalverbandes Saarbrücken gelang im Rahmen dieses Projektes eine beispielhafte Zusammenarbeit zwischen Jugend- und öffentlicher Gesundheitshilfe, die auch nach Beendigung der Projektphase Ende 2012 fortgeführt und weiter ausgebaut werden sollte.

 

Dazu haben das Jugend- und Gesundheitsamt auf Grundlage der bisher gewonnenen Erfahrungen ein gemeinsames Konzept erstellt, um ab 2013 die laufende Arbeit,

(unter anderem die Betreuung von über 100 Familien) sicherzustellen. (siehe Anlage)

 

Die Aufgabenbereiche des Gesundheitsamtes auf Basis des ÖGD-Gesetzes, §§ 7, 8 und 9 sowie des ergänzenden § 8a: „Gesetz gegen Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung“ vom 07.02.07 umfassen:

 

1. Nachgehende Intervention bei fehlender Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder ( U3 –U9) ( im RV  ca. 2000 Meldungen jährlich)

 

2. Koordinierungsstelle Frühe Hilfen (Kinderärztin): Fallfindung und Einleitung angemessener Hilfen    - zunehmende Anmeldung von Familien, (in 2011 -  151 Familien)

 

3. Beratung und subsidiäre Untersuchung telefonisch und aufsuchend bei medizinischen Aspekten in der Betreuung von Risikofamilien durch Kinderärztin und Sozialmedizinische Assistentinnen

 

4. Koordinierung und Betreuung von Hilfen jenseits des ersten Lebensjahres

 

5. Vernetzungsarbeit mit allen Akteuren, die Kinder und Familien betreuen

 

6. Gesundheitsförderung in Gemeinwesenprojekten sowie Kindertageseinrichtungen

    (Kinderkrippen/Kindergärten), Beratung von Eltern und Personal in Bezug auf 

    Gesundheits- und Entwicklungsaspekte

 

7. Organisation und Dokumentation

Der Umfang der geleisteten Arbeit ist ausführlich in den Tätigkeitsberichten der Jahre

2008 – 2011 beschrieben.


Finanzierung:

 

Bisher wurden die finanziellen Mittel des Landes für das Projekt  dem Regionalverband über zwei Schienen zur Verfügung gestellt:

 

1.  Mittelzuteilung an das Jugendamt zur Finanzierung von Koordinatorin/Jugendamt,

     11 Familienhebammen auf Honorarbasis, Sachmittel für die aufsuchende Arbeit,

      Fortbildung, Supervision etc. (Sozialministerium)

 

2.  Zuwendung des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz für

     die Aufgabenkomplexe des Gesundheitsamtes im Bereich Frühe Hilfen,

     zuletzt in Höhe von 187.600 € jährlich.

In beiden Fällen wurden die Mehrkosten vom Regionalverband übernommen.

 

Im Rahmen des am 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes stellt der Bundesgesetzgeber für die entstehenden Mehrkosten beim notwendigen Ausbau von

Frühe Hilfen Finanzmittel zur Verfügung.

Somit ist zu erwarten, dass dem Regionalverband auch zukünftig Mittel zur Finanzierung von Frühe Hilfen zur Verfügung gestellt werden, wobei die Höhe Gegenstand von Verhandlungen sein wird.

Für die ordnungsgemäße Erfüllung der oben genannten Aufgabenbereiche durch den Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes im Regionalverband ist aufgrund der hohen Dichte an sozialen Brennpunkten und eines sich abzeichnenden zunehmenden Bedarfes an Betreuung und Beratung

 

eine Mindestpersonalaustattung in folgendem Umfang erforderlich:

 

1,0 Kinderarzt/ärztin

 

4,0 SMA- Stellen  - (je zwei für die Teilbereiche versäumte Vorsorgeuntersuchungen und

                               aufsuchende Betreuung von Familien mit gesundheitlichen Risiken sowie

                                Beratung und Prävention)

 

0,5 Verwaltungsfachkraft für lückenlose Organisation und Dokumentation

 

Hierbei ist zu bedenken, dass die Arbeit durchgängig über 52 Wochen geleistet werden muss.

 

 

Peter Gillo