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Name:0169/2012  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:24.05.2012  
Betreff:Errichtung von Gemeinschaftsschulen im Regionalverband Saarbrücken
hier: Bezeichnung der Gemeinschaftsschulen
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Beschlussvorschlag:

Der Werksausschuss GBS empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

Die Regionalversammlung beschließt die Bezeichnungen der Gemeinschaftsschulen wie im Sachverhalt aufgeführt.

 


Sachverhalt:

Die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken hat in ihrer Sitzung am 29.3.2012 einstimmig beschlossen, das Benehmen gem. § 40 Abs. 1 Schul-ordnungsgesetz

a)         zur Errichtung von Gemeinschaftsschulen an den Standorten der auslaufenden Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen des Regionalverbandes Saar-brücken zum Schuljahr 2012/2013 (1.8.2012) und

b)         zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule in Abendform am Standort der auslaufenden Erweiterten Realschule in Abendform Saarbrücken-Bruchwiese des Regionalverbandes Saarbrücken zum Schuljahr 2016/2017 (1.8.2016)                                                                              herzustellen.

 

Abweichend von dem Errichtungserlass des Bildungsministeriums haben die Schul-konferenzen der nachstehenden Schulen folgende Namen für die neue Gemein-schaftsschule beschlossen:

 

1.        Bereich ERS Friedrichsthal:

             Gemeinschaftsschule Friedrichsthal, Edith-Stein-Schule

2.        Bereich ERS Großrosseln:

             Gemeinschaftsschule Großrosseln, Robert-Schuman-Schule

3.        Bereich ERS Heusweiler:

             Gemeinschaftsschule Heusweiler, Friedrich-Schiller-Schule

4.        Bereich ERS Püttlingen:

             Gemeinschaftsschule Peter-Wust Püttlingen

5.        Bereich ERS Quierschied:

           Gemeinschaftsschule Quierschied, Schule im Taubenfeld

6.        Bereich ERS Sbr.-Klarenthal:

             Katharine-Weißgerber-Schule, Gemeinschaftsschule Sbr.-Klarenthal

7.        Bereich ERS Sulzbach:

             Gemeinschaftsschule Vopeliuspark Sulzbach

8.        Bereich ERS Völklingen (Hermann-Neuberger-Schule):

             Gemeinschaftsschule Hermann-Neuberger Völklingen

9.        Bereich ERS Völklingen (Am Sonnenhügel):

             Gemeinschaftsschule Sonnenhügel Völklingen

10.    Bereich Gesamtschule Völklingen-Ludweiler:

             Graf-Ludwig-Gemeinschaftsschule Völklingen-Ludweiler

 

In allen anderen Fällen führen die Schulen gem. § 18 Abs. 1 Schulordnungsgesetz folgende Bezeichnung:

 

1.        Gemeinschaftsschule Kleinblittersdorf

2.        Gemeinschaftsschule Riegelsberg

3.        Gemeinschaftsschule Saarbrücken-Bellevue

4.        Gemeinschaftsschule Saarbrücken-Bruchwiese

5.        Gemeinschaftsschule Saarbrücken-Güdingen

6.        Gemeinschaftsschule Saarbrücken-Ludwigspark

7.        Gemeinschaftsschule Saarbrücken-Rastbachtal

8.        Gemeinschaftsschule Saarbrücken-Dudweiler

9.        Gemeinschaftsschule in Abendform Saarbrücken-Bruchwiese

 

Für den Beschluss ist nach Ziffer 4.1 der Anlage 1 zu § 4 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb GBS nach Vorberatung im Werksausschuss die Regionalversammlung zuständig.