Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0201/2012 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 11.06.2012 | ||
Betreff: | Frühe Hilfen im Regionalverband Saarbrücken ab 2013 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 103 KB | ||
Frühe Hilfen im Regionalverband Saarbrücken_Anlage_TOP_4 432 KB |
Beschlussvorschlag:
1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Mitarbeiterin des Instituts für psychosomatische Kooperationsforschung und Familientherapie der Universität Heidelberg zum Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Landesprojekts Frühe Hilfen- Keiner fällt durch Netz zur Kenntnis.
2. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss beschließt
die vorgelegte Konzeption zum Präventionsprogramm Frühe Hilfen im RVS ab 2013 und stimmt dem Programm zu.
Sachverhalt:
Das Modellprojekt „Frühe Hilfen – keiner fällt durchs Netz“ wurde 2007
neu und flächendeckend im Saarland eingeführt. Dieses Landesprogramm wird
gemeinsam getragen von den zuständigen Ministerien und den saarländischen
Landkreisen sowie dem Regionalverband (RVS).
Die Modellphase endet am
Auf der Basis der positiven Ergebnisse aus der wissenschaftlichen
Begleitung des Modellprojektes durch die die Uni Heidelberg und der gelungenen
Kooperation der Fachdienste Jugend und Gesundheit beim RVS, ist eine
Weiterführung dieses Angebotes konsequent.
Das vorliegende Konzept berücksichtigt die positiven Ergebnisse aus dem
Modellprojekt, schließt aber auch die vielfältigen Möglichkeiten und das große
Engagement freier Träger und anderer Dienste im Bereich der frühen Kindheit im
RVS ein.
Deshalb ist es aus Sicht der
Verwaltung folgerichtig, ein Konzept Frühe Hilfen für den RVS ab 2013 zu
erstellen und so frühzeitig die notwendigen Voraussetzungen für
ein dauerhaftes Angebot in diesem Bereich zu schaffen.
Das Konzept des Präventionsprogramms Frühe Hilfen im RVS
wurde am 04.06.2012 auch im Gesundheitsausschuss des RVS vorgestellt und von diesem begrüßt.
Zur Finanzierung und damit auch
zur Personalisierung des Programms
können derzeit keine belastbaren
Aussagen gemacht werden. Weder
die Zuwendungen des Landes zur Finanzierung der
Stellen beim Gesundheitsamt noch
die Höhe der Zuwendungen aus dem
Bundeskinderschutzgesetz zur Finanzierung der Arbeit der
Familienhebammen und Netzwerkarbeit beim Jugendamt
sind beziffert.
Nach dem seit dem 01.01.2012
rechtskräftigen Bundeskinderschutzgesetz will der Bund in den nächsten Jahren
die Arbeit vor Ort folgendermaßen fördern.
Stufe
1: 2012-2015 |
Stufe
2: ab
2016 |
Modellprojekt des Bundes zum
Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen
und des Einsatzes von
Familienhebammen, auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen |
Fonds des Bundes zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen
und der psychosozialen Unterstützung von Familien |
2012: 30 Mio Euro
2013: 45 Mio Euro 2014
51 Mio Euro 2015
51 Mio Euro |
jährlich 51 Mio Euro |
In der
Verwaltungsvereinbarung: „ Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen
und Familienhebammen 2012 - 2015“ vom 16.05.2012 ist die Verteilung der
Bundesmittel
zwischen dem Bund und den Ländern geregelt.
Die Mittel werden auf der Basis
des Königsteiner Schlüssels (1,2 % der Gesamtsumme für das Saarland)
verteilt. Darüber hinaus sollen allerdings auch sozialräumlicher Gesichtspunkte berücksichtigt
werden. Dabei wird insbesondere die
Zahl der Kinder von 0-3 Jahre in SGB II
Bezug zu Grunde gelegt. (Artikel 4 Abs.2 der
Verwaltungsvereinbarung)
Die Verteilung auf die saarländischen Landkreise und den Regionalverband
ist noch nicht geregelt. Es ist aber davon auszugehen, dass auch hier über den
Königsteiner Schlüssel hinaus die Zahl der 0-3 jährigen Kinder in SGB II
Bezug berücksichtigt wird.
Damit wäre eine wichtige Forderung des RVS auf Berücksichtigung sozioökonomische Belastungsfaktoren bei der Mittelverteilung erfüllt.