BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0201/2012  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:11.06.2012  
Betreff:Frühe Hilfen im Regionalverband Saarbrücken ab 2013
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

1.   Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Mitarbeiterin des Instituts für psychosomatische Kooperationsforschung und Familientherapie der Universität Heidelberg zum Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Landesprojekts  Frühe Hilfen- Keiner fällt durch Netz   zur Kenntnis.

 

2.   Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss beschließt

die vorgelegte Konzeption zum Präventionsprogramm Frühe Hilfen im RVS ab 2013 und stimmt dem Programm zu.

 


Sachverhalt:

Das Modellprojekt „Frühe Hilfen – keiner fällt durchs Netz“ wurde 2007 neu und flächendeckend im Saarland eingeführt. Dieses Landesprogramm wird gemeinsam getragen von den zuständigen Ministerien und den saarländischen Landkreisen sowie dem Regionalverband (RVS).

Die Modellphase endet am 31.12.2012.

 

Auf der Basis der positiven Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojektes durch die die Uni Heidelberg und der gelungenen Kooperation der Fachdienste Jugend und Gesundheit beim RVS, ist eine Weiterführung  dieses Angebotes    konsequent.

 

Das vorliegende Konzept berücksichtigt die positiven Ergebnisse aus dem Modellprojekt, schließt aber auch die vielfältigen Möglichkeiten und das große Engagement freier Träger und anderer Dienste im Bereich der frühen Kindheit im RVS ein.

Deshalb ist  es aus Sicht der Verwaltung folgerichtig, ein Konzept Frühe Hilfen für den RVS ab 2013 zu erstellen und  so frühzeitig  die notwendigen Voraussetzungen   für  ein dauerhaftes Angebot in diesem Bereich zu  schaffen.

Das Konzept  des Präventionsprogramms Frühe Hilfen im RVS wurde am 04.06.2012 auch im Gesundheitsausschuss des RVS vorgestellt und  von diesem begrüßt.

 

Zur Finanzierung  und damit auch zur Personalisierung  des Programms können derzeit keine belastbaren  Aussagen gemacht werden.  Weder die Zuwendungen des Landes zur Finanzierung der  Stellen  beim Gesundheitsamt noch die Höhe der Zuwendungen  aus dem Bundeskinderschutzgesetz  zur  Finanzierung der Arbeit der Familienhebammen  und   Netzwerkarbeit beim  Jugendamt  sind beziffert.

 

Nach dem  seit dem 01.01.2012 rechtskräftigen Bundeskinderschutzgesetz will der Bund in den nächsten Jahren die Arbeit vor Ort folgendermaßen fördern.

 

 

 

 

Stufe 1:

2012-2015

Stufe 2:

ab 2016

 

Modellprojekt des Bundes

 

zum Aus- und Aufbau

der Netzwerke Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen, auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen

 

Fonds des Bundes

 

zur Sicherstellung

der Netzwerke Frühe Hilfen und

der psychosozialen Unterstützung von Familien

         

           2012:   30 Mio Euro           

           2013:   45 Mio Euro

2014         51 Mio Euro

2015         51 Mio Euro

 

 

         jährlich 51 Mio Euro

 

 

 

 

 

In der Verwaltungsvereinbarung: „ Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen

und    Familienhebammen 2012 - 2015“   vom 16.05.2012 ist die Verteilung der

Bundesmittel zwischen dem Bund und den Ländern geregelt.

 

Die Mittel werden   auf der Basis des  Königsteiner Schlüssels  (1,2 % der Gesamtsumme für das Saarland) verteilt.  Darüber hinaus  sollen allerdings auch   sozialräumlicher Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Dabei wird   insbesondere die Zahl der Kinder von 0-3 Jahre  in SGB II Bezug zu Grunde gelegt. (Artikel 4 Abs.2 der  Verwaltungsvereinbarung)   

 

Die Verteilung auf die saarländischen Landkreise und den Regionalverband ist noch nicht geregelt. Es ist aber davon auszugehen, dass auch hier über den Königsteiner Schlüssel hinaus die Zahl der 0-3 jährigen Kinder in SGB II Bezug berücksichtigt wird.

Damit wäre eine wichtige Forderung des RVS auf  Berücksichtigung sozioökonomische Belastungsfaktoren bei der Mittelverteilung erfüllt.