Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0206/2012 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 11.06.2012 | ||
Betreff: | Gewährung von Zuschüssen zu den Betriebskosten für die Unterhaltung von Jugendfreizeitstätten kommunaler Träger im Haushaltsjahr 2012, Produkt: 36500-531200, Mittelansatz 14.400 € |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 276 KB | ||
Kopie von ANLAGE1JHA_51.5_TOP_8 37 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt
die im Haushalt 2012 bereitstehenden Fördermittel für die Bezuschussung der Betriebskosten der Jugendfreizeitstätten kommunaler Träger wie folgt zu gewähren:
1) Jugendzentrum Altenkessel 546,00 €
2) Jugendzentrum Burbach 1.446,00 €
3) Jugendzentrum Dudweiler 629,00 €
4) Jugendzentrum Eschberg 473,00 €
5) Jugendzentrum Folsterhöhe 1.747,00 €
6) Jugendzentrum Försterstraße 2.340,00 €
7) Jugendzentrum Klarenthal 646,00 €
8) Jugendzentrum Malstatt 747,00 €
9) Jugendzentrum St. Arnual 626,00 €
10) Jugendzentrum Großrosseln 412,00 €
11) Jugendzentrum Quierschied 709,00 €
12) Jugendzentrum Riegelsberg 303,00 €
13) Jugendzentrum Sulzbach 689,00 €
14) Jugendzentrum Püttlingen/Köllerbach 711,00 €
15) Jugendzentrum Völklingen 1.743,00 €
16) Jugendzentrum Heusweiler 377,00 €
17) Jugendzentrum Friedrichsthal 256,00 €
14.400,00 €
Sachverhalt:
Seit 1978 gewährt der Regionalverband Saarbrücken Zuwendungen zu den anerkannten laufenden Kosten der Unterhaltung von Jugendfreizeitstätten kommunaler Träger.
Im Haushalt 2012 des Regionalverbandes Saarbrücken stehen bei der Haushaltsstelle 36500-531200 zur Förderung der Betriebskosten von Jugendfreizeitstätten kommunaler Träger insgesamt 14.400,00 Euro zur Verfügung.
Im Bereich des Jugendamtes des Regionalverbandes Saarbrücken sind folgende Einrichtungen zu berücksichtigen:
1) Jugendzentrum Altenkessel, der LHS - Saarbrücken
2) Jugendzentrum Burbach, der LHS - Saarbrücken
3) Jugendzentrum Dudweiler, der LHS - Saarbrücken
4) Jugendzentrum Eschberg, der LHS - Saarbrücken
5) Jugendzentrum Folsterhöhe, der LHS - Saarbrücken
6) Jugendzentrum Försterstraße, der LHS - Saarbrücken
7) Jugendzentrum Klarenthal, der LHS - Saarbrücken
8) Jugendzentrum Malstatt, der LHS - Saarbrücken
9) Jugendzentrum St. Arnual, der LHS - Saarbrücken
10) Jugendzentrum Großrosseln der Gemeinde Großrosseln
11) Jugendzentrum Quierschied, der Gemeinde Quierschied
12) Jugendzentrum Riegelsberg, der Gemeinde Riegelsberg
13) Jugendzentrum Sulzbach, der Stadt Sulzbach
14) Jugendzentren Püttlingen/Köllerbach der Stadt Püttlingen
15) Jugendzentrum Völklingen, der Mittelstadt Völklingen
16) Jugendzentrum Heusweiler der Gemeinde Heusweiler
17) Jugendzentrum Friedrichsthal der Stadt Friedrichsthal
Die Ermittlung der Zuwendungen erfolgt auf folgender Grundlage:
Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses in seiner Sitzung am 04.11.1996 hat die Verwaltung eine vereinfachte Berechnungsgrundlage entworfen, die nach Beratung und Kenntnisnahme der Bürgermeisterkonferenz am 10.12.1997 im Haushaltsjahr 2012 Anwendung findet.
Danach werden ab dem Haushaltsjahr 1998 die Betriebskostenzuschüsse für die einzelnen Einrichtungen nach nutzbarer Fläche in m2 ermittelt. Nach dieser Berechnungsgrundlage entfällt die Erhebung der einzelnen Betriebskosten durch die Städte und Gemeinden sowie die aufwendige Berechnung der Zuwendungen durch die Verwaltung des Regionalverbandes. Dies bedeutet, eine wesentliche Zeitersparnis in allen beteiligten Verwaltungen im Regionalverband Saarbrücken und trägt zur Verwaltungsvereinfachung bei.
Die Berechnung der einzelnen Zuschüsse ergibt sich aus dem beiliegenden Berechnungsblatt. Die Verwaltung empfiehlt, den Trägern der o.a. Jugendfreizeitstätten, die errechneten Betriebskostenzuschüsse zu gewähren.