Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 0211/2012 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.06.2012 | ||
Betreff: | Pflege, Wartung und Unterhaltung des Rad- und Wanderwegenetzes in der Region Saarbrücken (Wegesysteme und Beschilderung) |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 274 KB | ||
Vereinbarung Velo vis a vis_ Regionalverband 24 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Regionalentwicklung empfiehlt,
Die
Regionalversammlung beschließt,
der Kooperation zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und dem Landesbetrieb für Straßenbau zur Kontrolle und Durchführung kleinerer Unterhaltungsmaßnahmen des Velo visavis Streckennetzes und der Unterzeichnung der dazu vorliegenden Kooperationsvereinbarung zuzustimmen
Sachverhalt:
Ein wesentlicher Anteil der in den vergangenen 10 Jahren beim Saarland,
dem Regionalverband und den Kommunen eingestellten Tourismusmittel sind in den
Ausbau der touristischen Infrastruktur zu den Schwerpunktthemen Radfahren und
Wandern sowie der einheitlichen touristischen Beschilderung geflossen.
In den vergangenen Jahren ist immer deutlicher geworden, dass die
nachhaltige Unterhaltung dieser touristischen Infrastruktur deutlich mehr
kostet als ihre Einrichtung. Die Unterhaltung kann jedoch nicht unterlassen
werden, ohne die Ersteinrichtung kurzfristig in ihrer Funktionalität und
Qualität massiv einzuschränken oder sogar unbrauchbar und damit hinfällig zu
machen.
Beispielhaft wurde beim Projekt „Premiumwege Region Saarbrücken“
vorgegangen, bei dem die Förderbestimmungen die Kommunen, die einen Premiumwege
einrichten wollten, verpflichteten, bereits zum Zeitpunkt der Projektplanung
ein Pflege- und Unterhaltungskonzept zu erstellen und dessen Finanzierung über
einen Zeitraum von fünf Jahren zu gewährleisten.
Bei älteren Projekten wurde jedoch noch nicht so nachhaltig geplant, so
dass diese, wie beispielsweise das Projekt Kreuzungspunktbeschilderung
(Wanderwegebeschilderung) derzeit erhebliche Qualitätsmängel aufweisen. Aus den
bestehenden Erfahrungen heraus unterstützt der Regionalverband Saarbrücken nur
noch die Einrichtung und Vermarktung von Rad- und Wanderwegen, für die es eine
klare (vertragliche) Regelung zur Unterhaltung und Qualitätssicherung gibt.
Für bestehende Projekte und Infrastrukturen, die dieses Kriterium nicht
erfüllen, besteht die Aufgabe darin, Konzepte zur Pflege und Unterhaltung zu
entwickeln.
Grundsätzlich beruhte die Einrichtung der Rad- und Wanderwege auf
Gestattungsverträgen mit den jeweiligen Grundstückseignern. Diese enthalten die
mehr oder weniger explizit ausgedrückte Erwartungshaltung, dass mit der
Verkehrssicherung auch die Verpflichtung zur Unterhaltung der Wege beim
Wegeeigentümer verbleibt. Unberücksichtigt blieb dabei weitestgehend, welchen
Qualitätsanspruch bereits vorhandene Wege durch neue Verwendungszwecke erfüllen
müssen und ob damit auch die Anforderungen an die Verkehrssicherheit und die
Unterhaltung (Zustand und Qualität des Oberflächenbelags) steigen.
Mit den zunehmenden Erfahrungen wird jedoch deutlich, dass die Unterhaltung
von touristisch genutzten Wegen aufgrund der wachsenden Anspruchshaltung der
Zielgruppe an Qualitäts- und Sicherheitsvorstellungen eine hohe finanzielle
Belastung für die Verantwortlichen bedeutet.
Zur Umsetzung der Pflegekonzepte gibt es unterschiedliche Modelle: z.B.
die Beauftragung eines externen Dienstleisters (Beispiel: die Schadensberichte
2011 Velo visavis und Kreuzungspunktbeschilderung), Bürgerarbeit (Erfahrungen
mit dem Vorgängermodell wurden bei der Einrichtung der Jakobswege gesammelt),
oder die Anstellung eines oder mehrerer Wegewarte über ein von der Agentur für
Arbeit unterstütztes Wiedereingliederungsmodell. Der RVS hatte vor, dieses
Modell zu erproben, scheiterte jedoch bereits in den ersten Zügen der
Umsetzung. Dabei wurde klar, dass die Anforderungen, die die Aufgabe stellt,
relativ hoch sind und Menschen mit entsprechendem Profil nicht ohne Weiteres
auf dem zweiten Arbeitsmarkt zu finden sind.
Außerdem dürfen solche Maßnahmen nur dann umgesetzt werden, wenn die
Inhalte der anfallenden Aufgaben nicht zum ersten Arbeitsmarkt gehören. Die
Ausschreibung der Schadensbericht mit begleitenden Pflegemaßnahmen im Jahr 2011
zeigt, dass diese Aufgaben zum Leistungsspektrum des ersten Arbeitsmarktes
gehören.
Im Spätsommer 2010 erfuhr der Regionalverband Saarbrücken von der
geplanten Einrichtung eines Radwege-Pflege-Trupps beim LfS - Landesbetrieb für
Straßenbau zur Pflege und Unterhaltung des landesweiten, „SaarRadland“
genannten touristischen Radwegenetzes. Der Regionalverband Saarbrücken hat
daraufhin beim LfS anfragt, ob sich eventuell ein Modell der Zusammenarbeit mit
dem LfS bezüglich der Pflege und Unterhaltung der regionalen Radwege entwickeln
lassen könnte, zumal die Velo visavis Strecken stellenweise auf den
SaarRadland-Routen verlaufen.
In diesem Sinne fanden im August 2010 und im März 2012 Fachgespräche auf
der Arbeitsebene zwischen Vertreterinnen und Vertretern des LfS und des
Regionalverbandes statt. (Ab August 2010 wurde der Radwege-Pflege-Trupp beim
LfS eingerichtet und musste zunächst erste Erfahrungen mit der Aufgabe sammeln,
bevor sich der LfS der Kooperationsanfrage befassen konnte). Der Austausch
bestätigte, dass es für beide Seiten durchaus interessant sein könnte, eine
Kooperation zwischen dem LfS und dem Regionalverband bezüglich der Pflege und
Unterhaltung der regionalen Radwege anzustreben.
Der LfS unterhält derzeit einen Radwege-Pflege-Trupp, der mit allem für
die anfallenden Aufgaben benötigten Material, Fahrzeugen und Know-How
ausgestattet ist. Die Qualität, die der LfS in diesem Projekt anbieten kann,
dürfte derzeit von kaum einem anderen Anbieter zu leisten sein, da der LfS auf
die Erfahrung seiner Mitarbeiter zurückgreifen kann. Die Fachdienstleitung des
Fachdienstes 60 und des Landesbetriebs für Straßenbau, Geschäftsbereich 4
Betrieb, haben eine Kooperationsvereinbarung ausgehandelt, die inhaltlich und
finanziell für den Regionalverband Saarbrücken als höchst interessant angesehen
wird.
Da das letzte Verhandlungsgespräch zwischen RVS und LfS erst Anfang Juni
stattfand und der Entwurf zur Kooperationsvereinbarung am 11.06.2012 vorgelegt
wurde, kann eine Beschlussfassung vor der Sommerpause nicht mehr im
Regionalverbandsausschuss erfolgen und wird daher nach Vorberatung im
Fachausschuss ausnahmsweise der Regionalversammlung vorgelegt.
Finanzierung:
Auf dem
Produktkonto 57500-529006 sind im Haushalt 2012 Projektmittel in Höhe von
50.000 Euro für die Pflege, Wartung und Unterhaltung der touristischen Rad- und
Wanderwege-Infrastruktur in der Region Saarbrücken eingestellt. Die Kosten für
die Kooperation mit dem LfS werden aus diesem Ansatz bezahlt.
Peter Gillo