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Name:0211/2012  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.06.2012  
Betreff:Pflege, Wartung und Unterhaltung des Rad- und Wanderwegenetzes in der Region Saarbrücken (Wegesysteme und Beschilderung)
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: Vereinbarung Velo vis a vis_ Regionalverband Dateigrösse: 24 KB Vereinbarung Velo vis a vis_ Regionalverband 24 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Regionalentwicklung empfiehlt,

Die Regionalversammlung beschließt,

der Kooperation zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und dem Landesbetrieb für Straßenbau zur Kontrolle und Durchführung kleinerer Unterhaltungsmaßnahmen des Velo visavis Streckennetzes und der Unterzeichnung der dazu vorliegenden Kooperationsvereinbarung zuzustimmen


Sachverhalt:

Ein wesentlicher Anteil der in den vergangenen 10 Jahren beim Saarland, dem Regionalverband und den Kommunen eingestellten Tourismusmittel sind in den Ausbau der touristischen Infrastruktur zu den Schwerpunktthemen Radfahren und Wandern sowie der einheitlichen touristischen Beschilderung geflossen.

 

In den vergangenen Jahren ist immer deutlicher geworden, dass die nachhaltige Unterhaltung dieser touristischen Infrastruktur deutlich mehr kostet als ihre Einrichtung. Die Unterhaltung kann jedoch nicht unterlassen werden, ohne die Ersteinrichtung kurzfristig in ihrer Funktionalität und Qualität massiv einzuschränken oder sogar unbrauchbar und damit hinfällig zu machen.

 

Beispielhaft wurde beim Projekt „Premiumwege Region Saarbrücken“ vorgegangen, bei dem die Förderbestimmungen die Kommunen, die einen Premiumwege einrichten wollten, verpflichteten, bereits zum Zeitpunkt der Projektplanung ein Pflege- und Unterhaltungskonzept zu erstellen und dessen Finanzierung über einen Zeitraum von fünf Jahren zu gewährleisten.

 

Bei älteren Projekten wurde jedoch noch nicht so nachhaltig geplant, so dass diese, wie beispielsweise das Projekt Kreuzungspunktbeschilderung (Wanderwegebeschilderung) derzeit erhebliche Qualitätsmängel aufweisen. Aus den bestehenden Erfahrungen heraus unterstützt der Regionalverband Saarbrücken nur noch die Einrichtung und Vermarktung von Rad- und Wanderwegen, für die es eine klare (vertragliche) Regelung zur Unterhaltung und Qualitätssicherung gibt.

Für bestehende Projekte und Infrastrukturen, die dieses Kriterium nicht erfüllen, besteht die Aufgabe darin, Konzepte zur Pflege und Unterhaltung zu entwickeln.

 

Grundsätzlich beruhte die Einrichtung der Rad- und Wanderwege auf Gestattungsverträgen mit den jeweiligen Grundstückseignern. Diese enthalten die mehr oder weniger explizit ausgedrückte Erwartungshaltung, dass mit der Verkehrssicherung auch die Verpflichtung zur Unterhaltung der Wege beim Wegeeigentümer verbleibt. Unberücksichtigt blieb dabei weitestgehend, welchen Qualitätsanspruch bereits vorhandene Wege durch neue Verwendungszwecke erfüllen müssen und ob damit auch die Anforderungen an die Verkehrssicherheit und die Unterhaltung (Zustand und Qualität des Oberflächenbelags) steigen.

Mit den zunehmenden Erfahrungen wird jedoch deutlich, dass die Unterhaltung von touristisch genutzten Wegen aufgrund der wachsenden Anspruchshaltung der Zielgruppe an Qualitäts- und Sicherheitsvorstellungen eine hohe finanzielle Belastung für die Verantwortlichen bedeutet.

 

 

Zur Umsetzung der Pflegekonzepte gibt es unterschiedliche Modelle: z.B. die Beauftragung eines externen Dienstleisters (Beispiel: die Schadensberichte 2011 Velo visavis und Kreuzungspunktbeschilderung), Bürgerarbeit (Erfahrungen mit dem Vorgängermodell wurden bei der Einrichtung der Jakobswege gesammelt), oder die Anstellung eines oder mehrerer Wegewarte über ein von der Agentur für Arbeit unterstütztes Wiedereingliederungsmodell. Der RVS hatte vor, dieses Modell zu erproben, scheiterte jedoch bereits in den ersten Zügen der Umsetzung. Dabei wurde klar, dass die Anforderungen, die die Aufgabe stellt, relativ hoch sind und Menschen mit entsprechendem Profil nicht ohne Weiteres auf dem zweiten Arbeitsmarkt zu finden sind.

Außerdem dürfen solche Maßnahmen nur dann umgesetzt werden, wenn die Inhalte der anfallenden Aufgaben nicht zum ersten Arbeitsmarkt gehören. Die Ausschreibung der Schadensbericht mit begleitenden Pflegemaßnahmen im Jahr 2011 zeigt, dass diese Aufgaben zum Leistungsspektrum des ersten Arbeitsmarktes gehören.

 

Im Spätsommer 2010 erfuhr der Regionalverband Saarbrücken von der geplanten Einrichtung eines Radwege-Pflege-Trupps beim LfS - Landesbetrieb für Straßenbau zur Pflege und Unterhaltung des landesweiten, „SaarRadland“ genannten touristischen Radwegenetzes. Der Regionalverband Saarbrücken hat daraufhin beim LfS anfragt, ob sich eventuell ein Modell der Zusammenarbeit mit dem LfS bezüglich der Pflege und Unterhaltung der regionalen Radwege entwickeln lassen könnte, zumal die Velo visavis Strecken stellenweise auf den SaarRadland-Routen verlaufen.

 

In diesem Sinne fanden im August 2010 und im März 2012 Fachgespräche auf der Arbeitsebene zwischen Vertreterinnen und Vertretern des LfS und des Regionalverbandes statt. (Ab August 2010 wurde der Radwege-Pflege-Trupp beim LfS eingerichtet und musste zunächst erste Erfahrungen mit der Aufgabe sammeln, bevor sich der LfS der Kooperationsanfrage befassen konnte). Der Austausch bestätigte, dass es für beide Seiten durchaus interessant sein könnte, eine Kooperation zwischen dem LfS und dem Regionalverband bezüglich der Pflege und Unterhaltung der regionalen Radwege anzustreben.

 

Der LfS unterhält derzeit einen Radwege-Pflege-Trupp, der mit allem für die anfallenden Aufgaben benötigten Material, Fahrzeugen und Know-How ausgestattet ist. Die Qualität, die der LfS in diesem Projekt anbieten kann, dürfte derzeit von kaum einem anderen Anbieter zu leisten sein, da der LfS auf die Erfahrung seiner Mitarbeiter zurückgreifen kann. Die Fachdienstleitung des Fachdienstes 60 und des Landesbetriebs für Straßenbau, Geschäftsbereich 4 Betrieb, haben eine Kooperationsvereinbarung ausgehandelt, die inhaltlich und finanziell für den Regionalverband Saarbrücken als höchst interessant angesehen wird.

 

Da das letzte Verhandlungsgespräch zwischen RVS und LfS erst Anfang Juni stattfand und der Entwurf zur Kooperationsvereinbarung am 11.06.2012 vorgelegt wurde, kann eine Beschlussfassung vor der Sommerpause nicht mehr im Regionalverbandsausschuss erfolgen und wird daher nach Vorberatung im Fachausschuss ausnahmsweise der Regionalversammlung vorgelegt.

 

 

 


Finanzierung:

Auf dem Produktkonto 57500-529006 sind im Haushalt 2012 Projektmittel in Höhe von 50.000 Euro für die Pflege, Wartung und Unterhaltung der touristischen Rad- und Wanderwege-Infrastruktur in der Region Saarbrücken eingestellt. Die Kosten für die Kooperation mit dem LfS werden aus diesem Ansatz bezahlt.

 

 

Peter Gillo