BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0219/2012  
Art:Informationsvorlage  
Datum:01.08.2012  
Betreff:Unterrichtung über die Gewährung von Zuschüssen
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 174 KB Vorlage 174 KB

Sachverhalte:

 

Der Regionalverband Saarbrücken gewährt als örtlicher Träger der Sozialhilfe u.a. Zuwendungen zu den Investitionskosten der Träger von förderfähigen Einrichtungen im Rahmen der ihm im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

 

Grundlage für die Bezuschussung sind die vom Regionalverband Saarbrücken erlassenen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Altenbegegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen vom 01. Dezember 2011.

 

 

Investitionskosten der Arbeiterwohlfahrt, OV Altenkessel, für ihre Altenbegegnungsstätte in Altenkessel, Gerhardstraße 7

 

Mit Schreiben vom 01.03.2012 hat der vorgenannte Träger für seine förderfähige Einrichtung die Bewilligung eines Zuschusses zu den entstandenen Investitionskosten beantragt.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahmen i. H. v.  13.980,61 € wurden ordnungsgemäß nachgewiesen. Gemäß Ziffer VI, Nr. 3 b, der bereits erwähnten Richtlinien gewährt der RVS für die Neuanschaffung und Ergänzung der Einrichtungen einen Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, max.  3.750,00 €.

 

Im vorliegenden Fall sind dies, nach entsprechender Anteilskürzung gem. Ziffer VI, Nr. 4 der Richtlinien,   540,00 €.

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden insgesamt 8.000,00 € zur Förderung investiver Maßnahmen der förderfähigen Einrichtungen eingeplant. Die Auszahlung ist von der Verwaltung auftragsgemäß veranlasst worden.

 

Arbeiterwohlfahrt, OV Sitterswald, für ihre Altenbegegnungsstätte in Sitterswald, Nauwieser Straße 2a

 

Mit Schreiben vom 30.05.2012 hat der vorgenannte Träger für seine förderfähige Einrichtung die Bewilligung eines Zuschusses zu den entstandenen Investitionskosten beantragt.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahmen i. H. v.  4.055,87 € wurden ordnungsgemäß nachgewiesen. Gemäß Ziffer VI, Nr. 3 b, der bereits erwähnten Richtlinien gewährt der RVS für die Neuanschaffung, Ergänzung und Reparatur der Einrichtungen einen Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. 3.750,00 €.

 

Im vorliegenden Fall sind dies, nach entsprechender Anteilskürzung gem. Ziffer VI, Nr. 4 der Richtlinien,   150,00 €.

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden entsprechende Mittel zur Förderung investiver Maßnahmen der förderfähigen Einrichtungen eingeplant. Die Auszahlung ist von der Verwaltung auftragsgemäß veranlasst worden.

 

Investitionskosten des Deutschen Roten Kreuzes, OV St. Johann, für seine Altenbegegnungsstätte in St. Johann, Ursulinenstraße 22

 

Mit Schreiben vom 08.03.2012 hat der vorgenannte Träger für seine förderfähige Einrichtung die Bewilligung eines Zuschusses zu den entstandenen Investitionskosten beantragt.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahmen i.H.v.  26.668,41 € wurden ordnungsgemäß nachgewiesen. Gemäß Ziffer VI, Nr. 3 b, der bereits erwähnten Richtlinien gewährt der RVS für die Renovierung der Einrichtungen einen Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, max.  3.750,00 €.

 

Im vorliegenden Fall sind dies, nach entsprechender Anteilskürzung gem. Ziffer VI, Nr. 4 der Richtlinien,   2.150,00 €.

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden entsprechende Mittel zur Förderung investiver Maßnahmen der förderfähigen Einrichtungen eingeplant. Die Auszahlung ist von der Verwaltung auftragsgemäß veranlasst worden.

 

Gewährung von Zuschüssen zu den im Jahr 2011 entstandenen Betriebskosten förderfähiger Einrichtungen im Bereich des Regionalverbandes Saarbrücken

 

Die im Haushaltsjahr 2012 bei der Buchungsstelle 41 030 - 531 813  (Zuschüsse für ambulante Hilfen) für die unterrichtungsgegenständlichen Betriebskostenzuwendungen der förderfähigen Einrichtungen zur Verfügung stehenden Mittel betragen

 

 30.500,00 €.

In diesem Jahr konnten damit insgesamt 52 Einrichtungen gefördert werden; 11 erhielten keine Fördermittel, davon 3 wegen Schließung ihrer Einrichtung und 8 haben den übersandten Antrag, trotz mehrfachen Reklamationen, nicht oder nicht in bearbeitungsfähiger Form eingereicht.

 

Die Verteilung der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf die antragstellenden Träger ist anlog den Vorjahren erfolgt.

 

Folgende Berechnungen wurden durchgeführt:

 

a)     Ermittlung der zuschussfähigen Betriebskosten gem. Ziffer VI, Nr. 5, Buchstabe a) bis e) der Richtlinien;

b)     Berechnung des Zuschusses in Höhe von 50% auf der Grundlage der ermittelten zuschussfähigen Betriebskosten gem. Ziffer VI, Nr. 6, 1. HS der Richtlinien;

 

                 das ergibt ein Richtlinienbetrag i. H. v.    74.200,26  €;

      

c)      Kürzung der ermittelten Richtlinienbeträge nach der Anzahl der  Öffnungstage bei 14-tägigem Turnus gem. Ziffer VI, Nr. 6, 2. HS der Richtlinien wie folgt:

 

                 1 Tag   alle 2 Wochen            =       1/14  des Richtlinienbetrages

                 1 Tag   pro Woche                  =       2/14  des Richtlinienbetrages

                 2 Tage pro Woche                  =       4/14  des Richtlinienbetrages

                 3 Tage pro Woche                  =       6/14  des Richtlinienbetrages

                 4 Tage pro Woche                  =       8/14  des Richtlinienbetrages

                 5 Tage pro Woche                  =     10/14  des Richtlinienbetrages

                 6 Tage pro Woche                  =     12/14  des Richtlinienbetrages

                 7 Tage pro Woche                  =     14/14  des Richtlinienbetrages

 

Daraus ergeben sich gekürzte Zuschussbeträge insgesamt i. H. v. 20.192,44  €.

 

Dieses Kürzungsverfahren soll die Gleichbehandlung aller Antragsteller unter Berücksichtigung des jeweiligen nutzungsabhängigen Kostenaufwandes gewährleisten.

 

d)     Da in diesem Jahr die Haushaltsmittel nicht überschritten wurden, mussten auch die nach Öffnungstagen errechneten Beträge nicht weiter gekürzt werden.

 

Die sich aus der Zuwendungsberechnung ergebenden endgültigen Zuschussbeträge der einzelnen Antragsteller für ihre Einrichtungen sind der Anlage zu entnehmen. Die Verwaltung hat diese Beträge auftragsgemäß ausgezahlt bzw. überwiesen.

 

 

 

 

Förderung der Psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Abhängigkeitserkrankungen und Pathologisches Glücksspielen in Saarbrücken in alleiniger Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V., Johannisstraße 2, 66111 Saarbrücken

 

Grundlage für die Förderung der bis zum 30.09.2011 gemeinsam vom Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung und dem Diakonischen Werk an der Saar betriebenen Psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle in Saarbrücken ist der öffentlich-rechtliche Vertrag vom 27.03.1984 zwischen dem Saarland, dem Stadtverband Saarbrücken und den beiden genannten Trägern. Danach beteiligen sich das Land und der Regionalverband Saarbrücken an den anerkannten Personal- und Sachkosten jeweils mit einem jährlichen Höchstbetrag von 20.452,00 €.

 

Die Saarbrücker Beratungsstelle richtet ihre Angebote an Erwachsene und junge Erwachsene, die infolge des Konsums einer oder mehrerer psychotroper Substanzen suchtgefährdet oder abhängig sind. Weitere Zielgruppen sind Angehörige, die unter den Auswirkungen des problematischen Konsums eines Familienmitgliedes leiden und Menschen, die pathologisch spielen oder solche mit Essstörungen. Die Klientinnen und Klienten kommen vorwiegend aus dem Bereich des Regionalverbandes Saarbrücken ohne den Großraum Völklingen, da dort eine eigene Beratungs- und Behandlungsstelle betrieben wird.

 

Finanzierung 2011

 

Unter Berücksichtigung des jährlich zu führenden Verwendungsnachweises ergeben sich folgende Kosten:

 

Ausgaben

Personalkosten                                                                                                185.788,27 €

Sachkosten                                                                                                        58.494,56 €

Gesamtkosten                                                                                                  244.282,83 €

 

Einnahmen

Eigenmittel                                                                                                       160.190,65 €

Sonstige Einnahmen                                                                                         49.664,18 €

Zuschuss Land                                                                                                   20.452,00 €

Zuschuss Regionalverband                                                                              20.452,00 €

Zuschuss Landeshauptstadt                                                                               3.750,00 €

Gesamteinnahmen                                                                                          254.508,83 €

 

Finanzierung 2012

 

Laut Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich folgende Kosten:

 

Ausgaben

Personalkosten                                                                                                211.625,00 €

Sachkosten                                                                                                        67.803,00 €

Gesamtkosten                                                                                                  279.428,00 €

 

 

 

Einnahmen

Eigenmittel                                                                                                         41.900,00 €

Zuschuss Land                                                                                                   20.452,00 €

Zuschuss Regionalverband                                                                              20.452,00 €

Zuschuss Landeshauptstadt                                                                             unbekannt

 

Als Zuschuss 2012 war der vertraglich festgesetzte Maximalbetrag in Höhe von 20.452,00 € zu bewilligen; die Auszahlung wurde von der Verwaltung vertragsgemäß veranlasst.

 

Förderung des Drogenhilfezentrums Saarbrücken gGmbH, Brauerstraße 39, 66123 Saarbrücken

 

Die Einrichtung ist Anlaufstelle für Konsumenten illegaler Drogen (vorwiegend Opiate und deren Derivaten sowie Kokain) oder missbräuchlich verwendeter Medikamente (vorwiegend aus der Gruppe der Benzodiazepine), die in unterschiedlichen Mischformen meist intravenös appliziert werden.

 

Übergeordnetes Ziel ist es, Konsumenten illegaler Drogen geeignete Ausstiegs- und Überlebenshilfen zur Verfügung zu stellen. Die negativen Begleiterscheinungen des Konsums illegaler Drogen sollen abgemildert und weitere Schädigungen vermieden werden. Das Leistungsspektrum der Einrichtung umfasst sowohl die Herausführung von Drogengebrauchern aus der Abhängigkeit durch Ausstiegsberatung und lebenspraktischen Hilfen als auch Überlebenshilfeangebote einschließlich der Infektionsprophylaxe.

 

Die Angebote des Drogenhilfezentrums sind darüber hinaus geeignet, den Schutz der Allgemeinheit vor den Auswirkungen einer offenen Drogenszene zu verbessern.

 

Grundlage für die Förderung der vorgenannten Einrichtung ist der öffentlich-rechtliche Vertrag vom 31.05.1999 zwischen dem Saarland, der Stadt Saarbrücken, dem Stadtverband Saarbrücken und dem Träger.

 

Danach ist die Finanzierung wie folgt geregelt:

Von den anerkannten Personal- und Sachkosten, abzüglich evtl. Einnahmen, übernimmt das Land 45%. An den verbleibenden Kosten beteiligen sich die Stadt Saarbrücken mit 30% und der Regionalverband Saarbrücken mit 70%.

 

Finanzierung 2011

 

Aufgrund des Verwendungsnachweises i. V. m. dem Ergebnis des Landesprüfberichts ergeben sich folgende Kosten:

Personalkosten                                                                                                656.432,74 €

+  Sachkosten                                                                                                  223.023,63 €

=  Gesamtkosten                                                                                             879.456,37 €

./. Einnahmen                                                                                                       9.609,00 €

=  Finanzierungsbedarf                                                                                   869.847,37 €

./. Anteil Land (45%)                                                                                        391.431,32 €

=  Finanzbedarfsrest                                                                                       478.416,05 €

Anteil Stadt Saarbrücken (30%)                                                                    143.524,82 €

Anteil Regionalverband (70%)                                                                       334.891,24 €

Abschlagszahlungen wurden geleistet in Höhe von                                     340.976,79 €

somit ergibt sich eine Überzahlung in Höhe von                                              6.085,55 €

die mit dem Zuschussbetrag 2012 zu verrechnen ist.

 

Finanzierung 2012

 

Laut Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich folgende Kosten:

Personalkosten                                                                                                659.407,00 €

+  Sachkosten                                                                                                  209.245,00 €

=  Gesamtkosten                                                                                             868.652,00 €

./. Einnahmen                                                                                                       2.975,00 €

=  Finanzierungsbedarf                                                                                   865.677,00 €

./. Anteil Land (45%)                                                                                        389.554,65 €

=  Finanzierungsbedarfsrest                                                                           476.122,35 €

Anteil Stadt Saarbrücken (30%)                                                                    142.836,71 €

Anteil Regionalverband (70%)                                                                       333.285,65 €

 

Von diesem Zuschussbetrag sind die bereits

geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von                                              330.000,00 €

in Abzug zu bringen;

ebenso die Überzahlung 2011 in Höhe von                                                      6.085,55 €

somit ergibt sich für 2012 eine Überzahlung

in Höhe von                                                                                                           2.799,99 €

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung des Drogenhilfezentrums Saarbrücken gGmbH eingeplant; die Auszahlung wurde von der Verwaltung vertragsgemäß veranlasst

 

Förderung der Beratungsstelle für vergewaltigte und misshandelte Frauen und Mädchen der Notrufgruppe e.V., Nauwieser Straße 19, 66111 Saarbrücken

 

Die Notrufgruppe für vergewaltigte und misshandelte Frauen e.V. verfolgt das Ziel, jegliche Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen wie Vergewaltigung, Misshandlung, sexuelle Ausbeutung in der Kindheit, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Machtmissbrauch und Ausbeutung in der Therapie zu enttabuisieren, sowie den betroffenen Frauen und Mädchen praktische Hilfe anzubieten. Eine weitere Zielgruppe sind Frauen und Mädchen, die sich mit allgemeinen Problematiken wie Trennung, Scheidung, schweren Lebenssituationen etc. an die Beratungsstelle wenden.

 

Grundlage für die Förderung der vorgenannten Beratungsstelle ist der öffentlich-rechtliche Vertrag vom 03.01.1990 zwischen dem Saarland, der Stadt Saarbrücken, dem Stadtverband Saarbrücken und dem Träger.

 

Danach ist die Finanzierung wie folgt geregelt:

Von den anerkannten Personalkosten der beiden im Bereich des Regionalverbandes eingesetzten Mitarbeiterinnen zzgl. einer Sachkostenpauschale i. H. v.  7.669,38 €  übernimmt der Träger einen Eigenanteil von 10%. An den verbleibenden Kosten beteiligen sich das Land mit 50%, die Stadt Saarbrücken und der Regionalverband Saarbrücken jeweils mit 25%. Die ungedeckten Kosten für die 3. Fachkraft werden auf Beschluss des Vorstandes des Landkreistages vom 08.08.2000 von den übrigen Landkreisen finanziert.

 

Finanzierung 2011

 

In dem jährlich zu führenden Verwendungsnachweis, dessen Prüfung durch das Land noch nicht erfolgt ist, sind folgende Kosten ausgewiesen:

 

Personalkosten                                                                                                  78.330,68 €

+  Sachkosten (pauschaliert)                                                                              7.669,38 €

+  Berufsgenossenschaft                                                                                    1.088,75 €

=  Gesamtkosten                                                                                               87.088,81 €

./. Trägeranteil (10%)                                                                                           8.708,88 €

=  Restkosten                                                                                                     78.379,93 €

 

Anteil Land (50%)                                                                                              39.189,97 €

Anteil Stadt Saarbrücken (25%)                                                                      19.594,98 €

Anteil Regionalverband (25%)                                                                         19.594,98 €

 

Von diesem Zuschussbetrag sind die bereits

geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von                                                 19.283,47 €

in Abzug zu bringen;

somit ergibt sich eine vorläufige Überzahlung

in  Höhe von                                                                                                             311,51 €

die mit dem Zuschuss 2012 zu verrechnen ist.

 

Finanzierung 2012

 

Laut Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich folgende Kosten:

 

Personalkosten                                                                                                  83.745,44 €

+  Sachkosten (pauschaliert)                                                                              7.669,38 €

+  Berufsgenossenschaft                                                                                    1.100,00 €

=  Gesamtkosten                                                                                               92.514,82 €

./. Trägeranteil (10%)                                                                                           9.251,48 €

=  Restkosten                                                                                                     83.263,34 €

 

Anteil Land (50%)                                                                                              41.631,67 €

Anteil Landeshauptstadt (25%)                                                                        20.815,84 €

Anteil Regionalverband (25%)                                                                         20.815,84 €

 

Von diesem Zuschussbetrag sind die bereits

geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von                                                18.000,00 €

sowie die vorläufige Überzahlung 2011

in Höhe von                                                                                                             311,51 €

in Abzug zu bringen;

somit ergibt sich für 2012 eine vorläufige

Restzahlung in Höhe von                                                                                    2.504,33 €

 

 

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung der Beratungsstelle für vergewaltigte und misshandelte Frauen und Mädchen der Notrufgruppe e.V. eingeplant; die Auszahlung wurde von der Verwaltung vertragsgemäß veranlasst.

 

Förderung der Ehrenamtsbörse, unter Trägerschaft der Landesarbeits-gemeinschaft Pro Ehrenamt e.V., Nauwieser Straße 52, 66111 Saarbrücken

Die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur und die damit einhergehende soziale Problematik insbesondere bei Hochaltrigen stellen an das Ehrenamt neue Anforderungen bzw. eröffnen für Ehrenamtliche ein neues Betätigungsfeld. Ehrenamt bedeutet, dass die Menschen außerhalb ihrer beruflichen, familiären und rein privaten Bereiche Verantwortung im Rahmen von Gruppierungen, Initiativen, Organisationen oder Institutionen übernehmen und sich entsprechend engagieren. Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements ist notwendig, um Strukturen aufzubauen, die es engagierten Menschen erleichtern, dieses Engagement auch für die Gesellschaft einbringen zu können.

 

Die LAG Pro Ehrenamt ist ein freier Zusammenschluss aus ehrenamtlichen Organisationen und Selbsthilfegruppen des Saarlandes und vertritt die Interessen der ehrenamtlich Engagierten aus Soziales, Kultur, Kirche, Sport, Naturschutz und Umweltschutz. Sie ist aus dem Jahr des Ehrenamtes im Saarland 1996 erwachsen und im Juni 1997 gegründet worden. Hauptziel der LAG Pro Ehrenamt ist es, das ehrenamtliche Engagement der Menschen zu stärken und zu fördern, aber auch die politischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Ehrenamt Freude, Genugtuung und Erfüllung bedeuten kann. Deshalb ist früh der Ruf nach hauptamtlichen Mitarbeitern in Ehrenamtsbörsen laut geworden, die vor Ort die Sorgen und Nöte, Fragen und Problemen von ehrenamtlich tätigen Menschen beantworten können.

 

Grundlage der Förderung ist die Kooperationsvereinbarung vom 29.06.2010 zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und der Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt e.V.

 

Danach ist die Förderung wie folgt geregelt:

Der Regionalverband Saarbrücken fördert gem. Beschluss des Stadtverbandstages das Ehrenamt im RVS mit den Personalkosten einer Teilzeitstelle mit einer Wochenarbeitszeit von 19,25 Stunden (TVöD EG 8). Die Sachkosten zum Betreiben der Ehrenamtsbörse werden vom Regionalverband Saarbrücken übernommen.

 

Finanzierung 2011

 

In dem jährlich zu führenden Verwendungsnachweis sind folgende Kosten als anerkannt ausgewiesen:

 

Personalkosten                                                                                                  22.125,62 €

+  Sachkosten                                                                                                       3.543,61 €

=  Gesamtkosten                                                                                                25.669,23 €

 

Gemäß Beschluss des Regionalverbandsausschusses vom

01.12.2011 wurde ein Förderbetrag gewährt in Höhe von                            27.300,00 €

wodurch sich eine Überzahlung ergibt in Höhe von                                          1.630,77 €

die mit dem Zuschuss 2012 zu verrechnen ist.

Finanzierung 2012

 

Laut Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich folgende Kosten:

 

Personalkosten                                                                                                  22.500,00 €

+  Sachkosten                                                                                                       7.800,00 €

=  Gesamtkosten                                                                                                30.300,00 €

 

Von diesem Zuschussbetrag sind die bereits

geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von                                                 20.000,00 €

sowie die Überzahlung 2011 in Höhe von                                                         1.630,77 €

in Abzug zu bringen;

somit ergibt sich für 2012 eine Nachzahlung

in Höhe von                                                                                                           8.669,23 €

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Fördermittel eingeplant; die Auszahlung wurde von der Verwaltung vertragsgemäß veranlasst.

 

Förderung des Projekts “Fit und vital älter werden“, unter Trägerschaft des Saarländischen Turnerbundes e.V., Hermann-Neuberger-Sportschule 1, 66123 Saarbrücken

 

Die Betreuung des Projektes “Fit und älter werden“ durch den Saarländischen Turnerbund e.V. umfasst vielfältige Tätigkeiten. Grundsätzlich besteht die Aufgabe darin, Vereinsberatung durchzuführen, um neue Kooperationspartner zu gewinnen. Nach Vertragsabschluss und über die Kooperationsdauer hinaus steht der Projektleiter den Partnern sowohl beratend als auch unterstützend zur Seite. Sowohl aktuelle als auch ehemalige Vereine sollen in Veranstaltungen eingebunden werden, um das Projekt im RVS flächendeckend zu präsentieren.

 

Grundlage der Förderung ist die Kooperationsvereinbarung vom 28.11.2001 zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und dem Saarländischen Turnerbund e.V.

 

Danach ist die Förderung wie folgt geregelt:

Der Regionalverband Saarbrücken verpflichtet sich, zur Finanzierung des Projektes an den Saarländischen Turnerbund e.V. einen Betrag in Höhe von  5.113,00 €  pro Jahr zu zahlen. Der STB wird das Projekt mit den Personalkosten i. H. v.  23.008,00 €  mitfinanzieren.

 

Der demnach vom Regionalverband Saarbrücken zu erbringende Förderanteil für das Jahr 2012 beträgt somit  5.113,00 €. Diese Zuwendung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung.

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Fördermittel eingeplant; die Auszahlung wurde von der Verwaltung vertragsgemäß veranlasst.