Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0219/2012 | ||
Art: | Informationsvorlage | ||
Datum: | 01.08.2012 | ||
Betreff: | Unterrichtung über die Gewährung von Zuschüssen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 174 KB |
Sachverhalte:
Der
Regionalverband Saarbrücken gewährt als örtlicher Träger der Sozialhilfe u.a.
Zuwendungen zu den Investitionskosten der Träger von förderfähigen
Einrichtungen im Rahmen der ihm im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.
Grundlage für die Bezuschussung sind die vom Regionalverband
Saarbrücken erlassenen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Altenbegegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen vom 01. Dezember 2011.
Investitionskosten der Arbeiterwohlfahrt, OV
Altenkessel, für ihre Altenbegegnungsstätte in Altenkessel, Gerhardstraße 7
Mit
Schreiben vom 01.03.2012 hat der vorgenannte Träger für seine förderfähige
Einrichtung die Bewilligung eines Zuschusses zu den entstandenen
Investitionskosten beantragt.
Die
Gesamtkosten der Maßnahmen i. H. v.
13.980,61 € wurden ordnungsgemäß nachgewiesen. Gemäß Ziffer VI, Nr. 3 b,
der bereits erwähnten Richtlinien gewährt der RVS für die Neuanschaffung und
Ergänzung der Einrichtungen einen Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen
Kosten, max. 3.750,00 €.
Im
vorliegenden Fall sind dies, nach entsprechender Anteilskürzung gem. Ziffer VI,
Nr. 4 der Richtlinien, ≈ 540,00 €.
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden insgesamt 8.000,00 € zur Förderung investiver Maßnahmen der förderfähigen Einrichtungen eingeplant. Die Auszahlung ist von der Verwaltung auftragsgemäß veranlasst worden.
Arbeiterwohlfahrt, OV Sitterswald, für ihre
Altenbegegnungsstätte in Sitterswald, Nauwieser Straße 2a
Mit
Schreiben vom 30.05.2012 hat der vorgenannte Träger für seine förderfähige
Einrichtung die Bewilligung eines Zuschusses zu den entstandenen
Investitionskosten beantragt.
Die
Gesamtkosten der Maßnahmen i. H. v.
4.055,87 € wurden ordnungsgemäß nachgewiesen. Gemäß Ziffer VI, Nr. 3 b,
der bereits erwähnten Richtlinien gewährt der RVS für die Neuanschaffung,
Ergänzung und Reparatur der Einrichtungen einen Zuschuss von bis zu 50% der
zuwendungsfähigen Kosten, max. 3.750,00 €.
Im
vorliegenden Fall sind dies, nach entsprechender Anteilskürzung gem. Ziffer VI,
Nr. 4 der Richtlinien, ≈ 150,00 €.
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden entsprechende Mittel zur Förderung investiver Maßnahmen der förderfähigen Einrichtungen eingeplant. Die Auszahlung ist von der Verwaltung auftragsgemäß veranlasst worden.
Investitionskosten des Deutschen Roten Kreuzes, OV St.
Johann, für seine Altenbegegnungsstätte in St. Johann, Ursulinenstraße 22
Mit
Schreiben vom 08.03.2012 hat der vorgenannte Träger für seine förderfähige
Einrichtung die Bewilligung eines Zuschusses zu den entstandenen
Investitionskosten beantragt.
Die
Gesamtkosten der Maßnahmen i.H.v.
26.668,41 € wurden ordnungsgemäß nachgewiesen. Gemäß Ziffer VI, Nr. 3 b,
der bereits erwähnten Richtlinien gewährt der RVS für die Renovierung der
Einrichtungen einen Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,
max. 3.750,00 €.
Im
vorliegenden Fall sind dies, nach entsprechender Anteilskürzung gem. Ziffer VI,
Nr. 4 der Richtlinien, ≈ 2.150,00 €.
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden entsprechende Mittel zur Förderung investiver Maßnahmen der förderfähigen Einrichtungen eingeplant. Die Auszahlung ist von der Verwaltung auftragsgemäß veranlasst worden.
Gewährung von Zuschüssen zu
den im Jahr 2011 entstandenen Betriebskosten förderfähiger Einrichtungen im
Bereich des Regionalverbandes Saarbrücken
Die im Haushaltsjahr 2012 bei der
Buchungsstelle 41 030 - 531 813
(Zuschüsse für ambulante Hilfen) für die unterrichtungsgegenständlichen
Betriebskostenzuwendungen der förderfähigen Einrichtungen zur Verfügung
stehenden Mittel betragen
30.500,00 €.
In diesem Jahr konnten damit insgesamt 52
Einrichtungen gefördert werden; 11 erhielten keine Fördermittel, davon 3 wegen
Schließung ihrer Einrichtung und 8 haben den übersandten Antrag, trotz
mehrfachen Reklamationen, nicht oder nicht in bearbeitungsfähiger Form
eingereicht.
Die Verteilung der für
diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf die antragstellenden
Träger ist anlog den Vorjahren erfolgt.
Folgende Berechnungen wurden durchgeführt:
a)
Ermittlung
der zuschussfähigen Betriebskosten gem. Ziffer VI, Nr. 5, Buchstabe a) bis e)
der Richtlinien;
b)
Berechnung
des Zuschusses in Höhe von 50% auf der Grundlage der ermittelten
zuschussfähigen Betriebskosten gem. Ziffer VI, Nr. 6, 1. HS der Richtlinien;
das
ergibt ein Richtlinienbetrag i. H. v. 74.200,26
€;
c)
Kürzung
der ermittelten Richtlinienbeträge nach der Anzahl der Öffnungstage bei 14-tägigem Turnus gem.
Ziffer VI, Nr. 6, 2. HS der Richtlinien wie folgt:
Daraus
ergeben sich gekürzte Zuschussbeträge insgesamt i. H. v. 20.192,44 €.
Dieses Kürzungsverfahren soll die Gleichbehandlung aller Antragsteller
unter Berücksichtigung des jeweiligen nutzungsabhängigen Kostenaufwandes
gewährleisten.
d)
Da in
diesem Jahr die Haushaltsmittel nicht überschritten wurden, mussten auch die
nach Öffnungstagen errechneten Beträge nicht weiter gekürzt werden.
Die sich aus der Zuwendungsberechnung ergebenden endgültigen
Zuschussbeträge der einzelnen Antragsteller für ihre Einrichtungen sind der
Anlage zu entnehmen. Die Verwaltung hat diese Beträge auftragsgemäß ausgezahlt
bzw. überwiesen.
Förderung
der Psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für
Abhängigkeitserkrankungen und Pathologisches Glücksspielen in Saarbrücken in
alleiniger Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V.,
Johannisstraße 2, 66111 Saarbrücken
Grundlage für die
Förderung der bis zum 30.09.2011 gemeinsam vom Caritasverband für Saarbrücken
und Umgebung und dem Diakonischen Werk an der Saar betriebenen Psychosozialen
Beratungs- und Behandlungsstelle in Saarbrücken ist der öffentlich-rechtliche
Vertrag vom 27.03.1984 zwischen dem Saarland, dem Stadtverband Saarbrücken und
den beiden genannten Trägern. Danach beteiligen sich das Land und der
Regionalverband Saarbrücken an den anerkannten Personal- und Sachkosten jeweils
mit einem jährlichen Höchstbetrag von 20.452,00 €.
Die Saarbrücker Beratungsstelle richtet ihre Angebote an Erwachsene und
junge Erwachsene, die infolge des Konsums einer oder mehrerer psychotroper
Substanzen suchtgefährdet oder abhängig sind. Weitere Zielgruppen sind
Angehörige, die unter den Auswirkungen des problematischen Konsums eines
Familienmitgliedes leiden und Menschen, die pathologisch spielen oder solche
mit Essstörungen. Die Klientinnen und Klienten kommen vorwiegend aus dem
Bereich des Regionalverbandes Saarbrücken ohne den Großraum Völklingen, da dort
eine eigene Beratungs- und Behandlungsstelle betrieben wird.
Finanzierung 2011
Unter Berücksichtigung des jährlich zu führenden Verwendungsnachweises
ergeben sich folgende Kosten:
Ausgaben
Personalkosten
185.788,27
€
Sachkosten
58.494,56 €
Gesamtkosten
244.282,83
€
Einnahmen
Eigenmittel 160.190,65
€
Sonstige Einnahmen 49.664,18 €
Zuschuss Land 20.452,00 €
Zuschuss Regionalverband 20.452,00 €
Zuschuss Landeshauptstadt 3.750,00 €
Gesamteinnahmen 254.508,83
€
Finanzierung 2012
Laut Kosten- und Finanzierungsplan ergeben
sich folgende Kosten:
Ausgaben
Personalkosten 211.625,00
€
Sachkosten 67.803,00 €
Gesamtkosten 279.428,00
€
Einnahmen
Eigenmittel 41.900,00 €
Zuschuss Land 20.452,00 €
Zuschuss Regionalverband 20.452,00 €
Zuschuss Landeshauptstadt unbekannt
Als Zuschuss 2012
war der vertraglich festgesetzte Maximalbetrag in Höhe von 20.452,00 € zu
bewilligen; die Auszahlung wurde von der Verwaltung vertragsgemäß veranlasst.
Förderung des
Drogenhilfezentrums Saarbrücken gGmbH, Brauerstraße 39, 66123 Saarbrücken
Die Einrichtung ist Anlaufstelle für Konsumenten illegaler
Drogen (vorwiegend Opiate und deren Derivaten sowie Kokain) oder missbräuchlich
verwendeter Medikamente (vorwiegend aus der Gruppe der Benzodiazepine), die in
unterschiedlichen Mischformen meist intravenös appliziert werden.
Übergeordnetes Ziel ist es, Konsumenten illegaler Drogen
geeignete Ausstiegs- und Überlebenshilfen zur Verfügung zu stellen. Die
negativen Begleiterscheinungen des Konsums illegaler Drogen sollen abgemildert
und weitere Schädigungen vermieden werden. Das Leistungsspektrum der
Einrichtung umfasst sowohl die Herausführung von Drogengebrauchern aus der
Abhängigkeit durch Ausstiegsberatung und lebenspraktischen Hilfen als auch
Überlebenshilfeangebote einschließlich der Infektionsprophylaxe.
Die Angebote des Drogenhilfezentrums sind darüber hinaus
geeignet, den Schutz der Allgemeinheit vor den Auswirkungen einer offenen
Drogenszene zu verbessern.
Grundlage für die Förderung der vorgenannten Einrichtung
ist der öffentlich-rechtliche Vertrag vom 31.05.1999 zwischen dem Saarland, der
Stadt Saarbrücken, dem Stadtverband Saarbrücken und dem Träger.
Danach ist die Finanzierung wie folgt geregelt:
Von den anerkannten Personal- und Sachkosten, abzüglich
evtl. Einnahmen, übernimmt das Land 45%. An den verbleibenden Kosten beteiligen
sich die Stadt Saarbrücken mit 30% und der Regionalverband Saarbrücken mit 70%.
Finanzierung 2011
Aufgrund des Verwendungsnachweises i. V. m. dem Ergebnis des Landesprüfberichts ergeben sich folgende Kosten:
Personalkosten 656.432,74 €
+ Sachkosten 223.023,63 €
= Gesamtkosten 879.456,37 €
./. Einnahmen 9.609,00 €
= Finanzierungsbedarf 869.847,37 €
./. Anteil Land (45%) 391.431,32 €
= Finanzbedarfsrest 478.416,05 €
Anteil Stadt Saarbrücken (30%) 143.524,82 €
Anteil Regionalverband (70%) 334.891,24 €
Abschlagszahlungen wurden geleistet in Höhe von 340.976,79 €
somit ergibt sich eine Überzahlung in Höhe von 6.085,55 €
die mit dem Zuschussbetrag 2012 zu verrechnen ist.
Finanzierung 2012
Laut Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich folgende Kosten:
Personalkosten 659.407,00 €
+ Sachkosten 209.245,00 €
= Gesamtkosten 868.652,00 €
./. Einnahmen 2.975,00 €
= Finanzierungsbedarf 865.677,00 €
./. Anteil Land (45%) 389.554,65 €
= Finanzierungsbedarfsrest 476.122,35 €
Anteil Stadt Saarbrücken (30%) 142.836,71 €
Anteil Regionalverband (70%) 333.285,65
€
Von diesem Zuschussbetrag sind die bereits
geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von 330.000,00 €
in Abzug zu bringen;
ebenso die Überzahlung 2011 in Höhe von 6.085,55 €
somit ergibt sich für 2012 eine Überzahlung
in Höhe von 2.799,99 €
Im Zuge der
Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung
des Drogenhilfezentrums Saarbrücken gGmbH eingeplant; die Auszahlung wurde von
der Verwaltung vertragsgemäß veranlasst
Förderung der Beratungsstelle für vergewaltigte und misshandelte Frauen
und Mädchen der Notrufgruppe e.V., Nauwieser Straße 19, 66111 Saarbrücken
Die
Notrufgruppe für vergewaltigte und misshandelte Frauen e.V. verfolgt das Ziel,
jegliche Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen wie Vergewaltigung,
Misshandlung, sexuelle Ausbeutung in der Kindheit, sexuelle Belästigung am
Arbeitsplatz, Machtmissbrauch und Ausbeutung in der Therapie zu enttabuisieren,
sowie den betroffenen Frauen und Mädchen praktische Hilfe anzubieten. Eine
weitere Zielgruppe sind Frauen und Mädchen, die sich mit allgemeinen
Problematiken wie Trennung, Scheidung, schweren Lebenssituationen etc. an die
Beratungsstelle wenden.
Grundlage
für die Förderung der vorgenannten Beratungsstelle ist der
öffentlich-rechtliche Vertrag vom 03.01.1990 zwischen dem Saarland, der Stadt
Saarbrücken, dem Stadtverband Saarbrücken und dem Träger.
Danach
ist die Finanzierung wie folgt geregelt:
Von
den anerkannten Personalkosten der beiden im Bereich des Regionalverbandes
eingesetzten Mitarbeiterinnen zzgl. einer Sachkostenpauschale i. H. v. 7.669,38 €
übernimmt der Träger einen Eigenanteil von 10%. An den verbleibenden
Kosten beteiligen sich das Land mit 50%, die Stadt Saarbrücken und der
Regionalverband Saarbrücken jeweils mit 25%. Die ungedeckten Kosten für die 3.
Fachkraft werden auf Beschluss des Vorstandes des Landkreistages vom 08.08.2000
von den übrigen Landkreisen finanziert.
Finanzierung 2011
In dem jährlich zu führenden Verwendungsnachweis, dessen Prüfung durch das Land noch nicht erfolgt ist, sind folgende Kosten ausgewiesen:
Personalkosten 78.330,68 €
+ Sachkosten (pauschaliert) 7.669,38 €
+ Berufsgenossenschaft 1.088,75 €
= Gesamtkosten 87.088,81 €
./. Trägeranteil (10%) 8.708,88 €
= Restkosten 78.379,93 €
Anteil Land (50%) 39.189,97 €
Anteil Stadt Saarbrücken (25%) 19.594,98 €
Anteil Regionalverband (25%) 19.594,98 €
Von diesem Zuschussbetrag sind die bereits
geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von 19.283,47 €
in Abzug zu bringen;
somit ergibt sich eine vorläufige Überzahlung
in Höhe von 311,51 €
die mit dem Zuschuss 2012 zu verrechnen ist.
Finanzierung 2012
Laut Kosten- und Finanzierungsplan ergeben sich folgende Kosten:
Personalkosten 83.745,44 €
+ Sachkosten (pauschaliert) 7.669,38 €
+ Berufsgenossenschaft 1.100,00 €
= Gesamtkosten 92.514,82 €
./. Trägeranteil (10%) 9.251,48 €
= Restkosten 83.263,34 €
Anteil Land (50%) 41.631,67 €
Anteil Landeshauptstadt (25%) 20.815,84 €
Anteil Regionalverband (25%) 20.815,84 €
Von diesem Zuschussbetrag sind die bereits
geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von 18.000,00 €
sowie die vorläufige Überzahlung 2011
in Höhe von 311,51 €
in Abzug zu bringen;
somit ergibt sich für 2012 eine vorläufige
Restzahlung in Höhe von 2.504,33 €
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Mittel zur Förderung der Beratungsstelle für vergewaltigte und misshandelte Frauen und Mädchen der Notrufgruppe e.V. eingeplant; die Auszahlung wurde von der Verwaltung vertragsgemäß veranlasst.
Förderung
der Ehrenamtsbörse, unter Trägerschaft der Landesarbeits-gemeinschaft Pro
Ehrenamt e.V., Nauwieser Straße 52, 66111 Saarbrücken
Die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
und die damit einhergehende soziale Problematik insbesondere bei Hochaltrigen
stellen an das Ehrenamt neue Anforderungen bzw. eröffnen für Ehrenamtliche ein
neues Betätigungsfeld. Ehrenamt bedeutet, dass die Menschen außerhalb ihrer
beruflichen, familiären und rein privaten Bereiche Verantwortung im Rahmen von
Gruppierungen, Initiativen, Organisationen oder Institutionen übernehmen und
sich entsprechend engagieren. Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements ist
notwendig, um Strukturen aufzubauen, die es engagierten Menschen erleichtern,
dieses Engagement auch für die Gesellschaft einbringen zu können.
Die LAG Pro Ehrenamt ist ein freier
Zusammenschluss aus ehrenamtlichen Organisationen und Selbsthilfegruppen des
Saarlandes und vertritt die Interessen der ehrenamtlich Engagierten aus
Soziales, Kultur, Kirche, Sport, Naturschutz und Umweltschutz. Sie ist aus dem
Jahr des Ehrenamtes im Saarland 1996 erwachsen und im Juni 1997 gegründet
worden. Hauptziel der LAG Pro Ehrenamt ist es, das ehrenamtliche Engagement der
Menschen zu stärken und zu fördern, aber auch die politischen Rahmenbedingungen
so zu gestalten, dass Ehrenamt Freude, Genugtuung und Erfüllung bedeuten kann.
Deshalb ist früh der Ruf nach hauptamtlichen Mitarbeitern in Ehrenamtsbörsen
laut geworden, die vor Ort die Sorgen und Nöte, Fragen und Problemen von
ehrenamtlich tätigen Menschen beantworten können.
Grundlage der Förderung ist die
Kooperationsvereinbarung vom 29.06.2010 zwischen dem Regionalverband
Saarbrücken und der Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt e.V.
Danach ist die Förderung wie folgt
geregelt:
Der Regionalverband Saarbrücken fördert
gem. Beschluss des Stadtverbandstages das Ehrenamt im RVS mit den Personalkosten
einer Teilzeitstelle mit einer Wochenarbeitszeit von 19,25 Stunden (TVöD EG 8).
Die Sachkosten zum Betreiben der Ehrenamtsbörse werden vom Regionalverband
Saarbrücken übernommen.
Finanzierung 2011
In dem jährlich zu führenden
Verwendungsnachweis sind folgende Kosten als anerkannt ausgewiesen:
Personalkosten
22.125,62
€
+
Sachkosten 3.543,61 €
=
Gesamtkosten 25.669,23
€
Gemäß Beschluss des Regionalverbandsausschusses
vom
01.12.2011 wurde ein Förderbetrag
gewährt in Höhe von 27.300,00
€
wodurch sich eine Überzahlung
ergibt in Höhe von 1.630,77 €
die mit dem Zuschuss 2012 zu
verrechnen ist.
Finanzierung 2012
Laut Kosten- und Finanzierungsplan
ergeben sich folgende Kosten:
Personalkosten
22.500,00
€
+
Sachkosten 7.800,00 €
=
Gesamtkosten 30.300,00
€
Von diesem Zuschussbetrag sind die
bereits
geleisteten
Abschlagszahlungen in Höhe von 20.000,00
€
sowie die
Überzahlung 2011 in Höhe von 1.630,77 €
in Abzug zu
bringen;
somit ergibt sich
für 2012 eine Nachzahlung
in Höhe von 8.669,23 €
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im
Haushalt die erforderlichen Fördermittel eingeplant; die Auszahlung wurde von
der Verwaltung vertragsgemäß veranlasst.
Förderung des Projekts “Fit und vital älter werden“, unter Trägerschaft
des Saarländischen Turnerbundes e.V., Hermann-Neuberger-Sportschule 1, 66123
Saarbrücken
Die Betreuung des Projektes “Fit und
älter werden“ durch den Saarländischen Turnerbund e.V. umfasst vielfältige
Tätigkeiten. Grundsätzlich besteht die Aufgabe darin, Vereinsberatung
durchzuführen, um neue Kooperationspartner zu gewinnen. Nach Vertragsabschluss
und über die Kooperationsdauer hinaus steht der Projektleiter den Partnern
sowohl beratend als auch unterstützend zur Seite. Sowohl aktuelle als auch
ehemalige Vereine sollen in Veranstaltungen eingebunden werden, um das Projekt
im RVS flächendeckend zu präsentieren.
Grundlage der Förderung ist die
Kooperationsvereinbarung vom 28.11.2001 zwischen dem Regionalverband
Saarbrücken und dem Saarländischen Turnerbund e.V.
Danach ist die Förderung wie folgt
geregelt:
Der Regionalverband Saarbrücken verpflichtet
sich, zur Finanzierung des Projektes an den Saarländischen Turnerbund e.V.
einen Betrag in Höhe von 5.113,00 € pro Jahr zu zahlen. Der STB wird das Projekt
mit den Personalkosten i. H. v.
23.008,00 € mitfinanzieren.
Der demnach vom Regionalverband
Saarbrücken zu erbringende Förderanteil für das Jahr 2012 beträgt somit 5.113,00 €. Diese Zuwendung erfolgt in Form
einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung.
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die erforderlichen Fördermittel eingeplant; die Auszahlung wurde von der Verwaltung vertragsgemäß veranlasst.