Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0223/2018 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 04.07.2018 | ||
Betreff: | Vertrag über die Weiterführung des Kinderhauses Völklingen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 230 KB | ||
2019 Entwurf Vertrag Kinderhaus Völklingen 2019-2023 242 KB | ||
Nebenabrede GWA VK Entw. 20180704 9 KB |
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
die
Regionalversammlung beschließt
vorbehaltlich des
Zustandekommens einer Nebenabrede über die Überlassung von geeigneten Räumen
durch die Mittelstadt Völklingen an die Träger, den Abschluss des Vertrages mit
der Diakonisches Werk an der Saar gGmbH und dem Caritasverband für Saarbrücken und
Umgebung e.V. für das Kinderhaus Völklingen für den Zeitraum 01.01. 2019 bis
31.12.2023
Sachverhalt:
Für die Jugendhilfe im Regionalverband
Saarbrücken sind die Kinderhäuser wesentliches Element einer präventiven
Jugendhilfe und ein positives Beispiel für die Kooperation zwischen freien
Trägern und Jugendamt. Es ist gelungen zu zeigen: Prävention ist möglich und
wirkungsvoll und eine echte Zukunftsinvestition. Diese Arbeit soll – synchron
zur Laufzeit der Gemeinwesen-Einrichtung Völklingen - für die nächsten fünf
Jahre vertraglich abgesichert werden.
Für den Förderzeitraum 2019 bis 2023 soll
das vorhanden Kernangebot und die notwendige Weiterentwicklung weiterhin mit
einer Personalausstattung von 1,5 Stellen gesichert werden. Die Angebote des
Kinderhauses finden hauptsächlich in den Räumen der
Gemeinwesenarbeit-Einrichtung Völklingen statt. Die Räume werden den Trägern
von der Stadt Völklingen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. (Nebenabrede).
Die Träger bringen die Kosten für FSJ und Overhead als freiwilligen Eigenanteil
in die Gesamtfinanzierung ein.
Die Entwicklung der Kinderhaus-Projekte
Das Projekt „Freiraum für Prävention“ begann
2003 an den Standorten Malstatt und Alt-Saarbrücken als ein zunächst auf drei
Jahre befristetes Modellvorhaben des Landes. Nach einer Übergangszeit im Jahr
2006 wurde es ab 2007 um weitere drei Jahre verlängert, indem sich der
Stadtverband bzw. der Regionalverband Saarbrücken als örtlicher
Jugendhilfeträger mit zwei Dritteln der Kosten an der Finanzierung beteiligte.
Noch vor Ende der Laufzeit entschied der
Regionalverband, zwei weitere Standorte, nämlich Brebach und die Innenstadt
Völklingens, mit in das Programm aufzunehmen und - in Völklingen gemeinsam mit
der Stadt Völklingen als Partner - zu finanzieren.
Ein grundlegend wichtiger Schritt für die
Zukunft des Projektes wurde - nach
intensiven fachlichen, politischen und wirtschaftlichen Diskussionen in
konstruktiver und partnerschaftlicher Atmosphäre - zu Beginn des Jahres 2010
gemacht: Zwischen dem Regionalverband Saarbrücken, der Stadt Völklingen für den
dort liegenden Standort und den drei beteiligten Trägern der freien
Wohlfahrtspflege wurden Verträge über die Arbeit im Kinderhaus mit einer
Laufzeit bis Ende 2013 verhandelt und von den Gremien der beteiligten Partner
beschlossen.
Die Kinderhäuser waren im Projektzeitraum
2011 bis 2013 mit jeweils mindestens einer Stelle personalisiert. Es wurde
jedoch in der Projektlaufzeit festgestellt, dass sie mit dieser Personalisierung
den vielfältigen Anforderungen z. B. auch im Bereich der Frühen Förderung und
Bildung nicht ausreichend gerecht werden konnten. Schwierig erwies sich beim
bisherigen Personalschlüssel auch die Sicherstellung einer kontinuierlichen
Arbeit bei Krankheit oder Urlaub. Um eine kontinuierliche, nachhaltige Arbeit
dauerhaft sicherzustellen wurde daher für die Vertragslaufzeit 2013 bis 2018
eine Erhöhung auf 1,5 Stellen pro Standort beschlossen.
Die Aufgaben und Wirkungen der Kinderhäuser
Die Kinderhäuser haben als niedrigschwellige
Anlaufstellen die Kinder und ihre Eltern erreicht. Sie leisten wertvolle
partnerschaftliche Hilfen und Angebote. Es gibt eine gewachsene und belastbare
Vertrauensbasis zu den MitarbeiterInnen im Kinderhaus. Darüber hinaus fühlen
sich viele Eltern entlastet. Auch die Verbesserung der Kommunikation und
Kooperation zwischen Eltern und Schule sowie zwischen Eltern, Schule und
Schulsozialarbeit ist ein Erfolg der Kinderhausarbeit. Der Standort im
Stadtteil, mit Bezug zur Gemeinwesenarbeit und außerhalb anderer offizieller
Institutionen, wie z.B. Schule, war und ist wichtig.
Ein wesentlicher Aufgabenbereich der
Kinderhausarbeit ist der Aufbau und die Pflege einer sogenannten
Präventionskette. Kinder sollen von Anfang an bis womöglich zum Eintritt ins
Berufsleben eine gute Angebotspalette haben und die Übergänge sollten gestaltet
sein. Hier hat das Kinderhaus seinen Ort und seine Rolle gefunden.
Die MitarbeiterInnen in den Kinderhäusern
sind sozusagen „Brückenbauer“ zwischen den guten fachlichen Angeboten der
Jugendhilfe und den schwierigen Lebenslagen der Familien vor Ort. Sie bilden
gleichsam ein Scharnier zwischen dem Jugendamt und den Menschen im Stadtteil.
Das jeweilige Kinderhaus ist der Ort, an dem sich die gelingende Kooperation
zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe vom theoretischen Anspruch in eine
wirksame Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien wandelt.
Ein besonderes Merkmal der Kinderhausarbeit
ist, dass ProjektmitarbeiterInnen und MitarbeiterInnen des Sozialen Dienstes
des Jugendamtes pro Standort 3 Einzelfälle intensiv bearbeiten. Hierbei werden
insbesondere dann, wenn im Normalfall eine Hilfe zur Erziehung eingerichtet
werden müsste, zunächst Lösungen im Sozialraum gesucht. Dabei sind die
sogenannten drei “Präventionsplätze“ im jeweiligen Kinderhaus von großer
Bedeutung.
Durch Berichterstattung und Fachdiskussionen in einem Koordinierungskreis wird die Projektarbeit strukturell begleitet. Die Wirksamkeit der in den Kinderhäusern geleisteten Arbeit im beabsichtigten Sinne einer Stärkung der Kinder und ihrer Familien steht außer Zweifel. Die Jahresberichte geben Hinweise darauf, dass durch die Arbeit der Kinderhäuser Hilfen zur Erziehung vermieden werden konnten. Auch konnten Kinder früher aus Tagesgruppen entlassen werden, weil eine Unterstützung durch das Kinderhaus und eine dort angesiedelte Hausaufgabenhilfe möglich war. Die wichtigsten beobachtbaren unmittelbaren Wirkungen auf die Kinder im Sozialraum sind insbesondere die Verbesserung der sozialen Kompetenz, die Verbesserung der schulischen Leistungen und die bessere und schnellere Vernetzung von verschiedenen Förderangeboten vor Ort. Die Kinderhäuser haben sich als Anlaufstellen für Eltern und Kinder im Sozialraum etabliert und stellen mit ihrer Arbeit einen wichtigen Baustein in der Prävention im Kinderschutz dar. So erschließen die Kinderhäuser für Kinder und Eltern auch neue Aktionsräume in ihrem sozialen Umfeld mit ihren Angeboten wie zum Beispiel Elternkursen, Bewegungsförderung, Ernährungsberatung, kreatives und musisches Gestalten.
Finanzierung:
Haushaltsmittel
stehen im Produktkonto 36360.531819 zur Verfügung