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Name:0329/2018  
Art:Informationsvorlage  
Datum:05.11.2018  
Betreff:Verfahrensregelungen ambulante Hilfen zur Zusammenarbeit in den Sozialraumteams zwischen den Fachkräften der freien Träger und dem Sozialen Dienst
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: Verfahrensregelungen - Ambulante Hilfen im Sozialraum Dateigrösse: 48 KB Verfahrensregelungen - Ambulante Hilfen im Sozialraum 48 KB

Sachverhalt:

 

Zum 09.01.2018 traten die „Verfahrensregelungen ambulante Hilfen zur Zusammenarbeit in den Sozialraumteams zwischen den Fachkräften der freien Träger und dem Sozialen Dienst“ in Kraft.

 

Den neuen Verfahrensregelungen vorausgegangen war ein fachlicher Diskurs im Jugendamt und mit den freien Trägern der ambulanten Jugendhilfe mit dem Ziel, die sozialräumliche Ausrichtung des Sozialen Dienstes weiter zu befördern und hierfür die Sozialraumteams in allen Regionen zu stärken.

 

Was sich bereits seit einigen Jahren in den Sozialraumbüros in Alt-Saarbrücken und im Unteren Malstatt bewährt hatte, wird nun als Standard für den gesamten Regionalverband angeboten und ist hinsichtlich der Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeiter*innen der freien Träger und des Sozialen Dienstes in den Verfahrensregelungen einheitlich beschrieben. Ebenso wurde die Dokumentation der gemeinsamen Arbeit standardisiert.

 

Neben den klassischen Einzelfallhilfen (z.B. sozialpädagogische Familienhilfe) gibt es in den Sozialraumbüros auch niedrigschwellige und informelle Beratungsangebote, Präventionsangebote und bedarfsorientierte Gruppenangebote. Die Vernetzung mit weiteren Akteuren und Institutionen im Sozialraum wirkt hier zusätzlich und nachhaltig.

 

Damit die Sozialraumteams in ihrem Arbeiten möglichst flexibel und bedarfsgerecht aufgestellt sind, wurde in den Verfahrensregelungen explizit ein flexibles Falleinsatzmodell implementiert. So können Einzelfallarbeit wie auch fallübergreifende Angebote flexibel und bedarfsorientiert durchgeführt werden.

 

Der Um- und Ausbau in den Sozialraumteams, verbunden mit der Einbeziehung weiterer Träger der ambulanten Jugendhilfe in die Sozialraumteams und der teilweise damit einhergehenden personellen Aufstockung des Mitarbeiter*innen-Pools der freien Träger im den Sozialräumen hat hier auch zu einer Verschiebung des Fallaufkommens in der ambulanten Jugendhilfe im Regionalverband geführt. Wurden im Januar 2017 zum Beispiel noch etwa 580 ambulante Hilfefälle in Familien von Trägern außerhalb der Sozialraumteams (finanziert über Fachleistungsstunden) durchgeführt, waren es im Juni 2018 noch rund 200 Hilfen. In den Sozialraumteams wurden im Oktober 2018 in einer ausgewählten Referenzwoche von den ambulanten Fachkräften insgesamt 449 Familien im Rahmen von Kurzberatungen und ambulanten Familienhilfen betreut. Hinzu kommen Gruppenangebote in den Sozialraumbüros und an verschiedenen Orten im Sozialraum, Präventions- und Beratungsangebote an Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie unterschiedlichste Kooperationen mit den jeweiligen weiteren Akteuren in den einzelnen Sozialräumen.

 

Im Jahr 2018 wurde der sozialräumliche Ausbau an verschiedenen Standorten fortgesetzt. Für 2019 bleiben noch z.B. die weitere Umsetzung in Völklingen sowie die räumliche Lösung für das Obere Malstatt auf der Agenda.

 

Insgesamt haben sich die Verfahrensregelungen für die ambulanten Hilfen in diesem gesamten Prozess bewährt. An einzelnen Details wird weiter zu arbeiten sein. Deshalb soll auch im kommenden Jahr eine Evaluation hierzu erfolgen.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2018 wird am Beispiel eines Sozialraumteams die praktische Umsetzung der Verfahrensregelungen ambulante Hilfen vorgestellt. Darüber hinaus werden zur Sitzung die Rückmeldungen aus den einzelnen Teams zu den Verfahrensregelungen zur Verfügung gestellt sowie Kurzskizzen zu den einzelnen Sozialräumen.