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Name:0816/2020  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:15.09.2020  
Betreff:Kooperationsvertrag über die Großtagespflegestelle Bleichstraße 8, in Trägerschaft der Landeshauptstadt, 66111 Saarbrücken.
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: 2021_2025 Kooperationsvertrag GTPS Bleichstrasse Dateigrösse: 408 KB 2021_2025 Kooperationsvertrag GTPS Bleichstrasse 408 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

die Regionalversammlung beschließt

den Kooperationsvertrag über die Großtagespflegestelle Bleichstraße 8, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Saarbrücken, für die Laufzeit 01.10.2020 bis zum 31.12.2025.

 


Sachverhalt:

 

Für die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen sind die bereits bestehenden Großtagespflegestellen mit Festanstellung im Regionalverband Saarbrücken wichtige Einrichtungen, auch um dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung weiterhin gerecht zu werden.

 

Mit der Landeshauptstadt Saarbrücken konnte ein erfahrener, zuverlässiger und kompetenter Vertragspartner gefunden werden. Die Landeshauptstadt Saarbrücken betreibt 20 Kindertageseinrichtungen und hat daher umfassende Erfahrung im Bereich der frühkindlichen Bildung. Die Einrichtung einer Großtagespflegestelle ist somit als eine Erweiterung der ohnehin bestehenden frühkindlichen Angebote zu sehen. Die Großtagespflegestelle liegt mit dem Standort Bleichstraße zentral und wird einen Regelbetrieb in der Zeit von 07.00 Uhr – 13.00 Uhr anbieten.

 

Der Vertragstext wurde mit dem Träger ausverhandelt und mit Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.

 

Die Großtagespflegestelle soll zum 01.10.2020 ihren Betrieb aufnehmen, sofern bis zu diesem Zeitpunkt das hierfür erforderliche Personal eingestellt werden konnte und alle notwendigen formalen Voraussetzungen für das Betreiben einer Großtagespflegestelle erfüllt sind.

 

 

Was ist eine Großtagespflegestelle mit Festanstellungsmodell?

 

Tagespflege kann sowohl als selbstständige Tätigkeit als auch in Festanstellung erfolgen. In einer Großtagespflegestelle betreuen in der Regel zwei, maximal drei Tagespflegepersonen höchstens 10 Kinder gleichzeitig. Die Betreuung findet in kindgerechten Räumen statt. Die Zusammensetzung der Gruppe kann altersgemischt sein.

Gerade für Großtagespflegestellen in freier oder kommunaler Trägerschaft bietet sich das Modell der Festanstellung an. Hierbei werden die Tagespflegepersonen mindestens in der Tarifgruppe S 2/ 2 bei dem Träger angestellt und treten ihre Ansprüche, bezüglich des Pflegegeldes an den Träger ab. Die „Servicestelle Kinderbetreuung und Kindertagespflege“ steht dem Träger und den Tagespflegepersonen in allen Fragen bzgl. der Kindertagespflege zur Verfügung.

 

In einer Großtagespflegestelle mit Festanstellung können 10 Kinder gleichzeitig betreut werden. Kindertagespflege ist eine Leistung, die persönlich zu erbringen ist, es erfolgt immer eine kontinuierliche Zuordnung von Tagespflegeperson zum Kind. Hieraus ergibt sich, bei konsequenter Anwendung des Arbeitsrechts, dass nach 6 Stunden Arbeitszeit ein Wechsel im Betreuungssetting erfolgen muss. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tagespflegeperson die Möglichkeit zur Arbeitsunterbrechung hat. Ein Schichtmodell mit zwei zugeordneten Tagespflegepersonen pro Kind, gewährleistet in der Großtagespflegestelle mit Festanstellung, die persönliche Leistungserbringung als auch die Einhaltung des Arbeitsschutzes. Bevor Räume als Großtagespflegestelle genutzt werden können, muss diese Nutzung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (UBA) genehmigt werden. Parallel zum Bauantrag werden die Räume durch die „Servicestelle Kinderbetreuung und Kindertagespflege“ im Hinblick auf die pädagogischen Belange geprüft.

Die Voraussetzungen liegen bei der geplanten Großtagespflegestelle vor.

 

 

Die Aufgaben der Großtagespflegestelle und die Vorteile für Eltern

 

Professionell

Tagespflegepersonen haben nach dem Sozialgesetzbuch VIII (§ 22 SGB VIII) den gleichen Förderungsauftrag wie Tageseinrichtungen. Der Auftrag umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.

Tagespflegepersonen haben Qualifizierungskurse absolviert und nach einer genauen Überprüfung der persönlichen und räumlichen Voraussetzungen eine Pflegeerlaubnis von Seiten des Jugendamts erhalten. Der Schutz der Kinder vor Gefahren für ihr Wohl gehört gem. § 6 VO-Kindertagespflege i. V. m. § 8a SGB VIII zu den Pflichtaufgaben von Tagespflegepersonen.

Im Falle der Festanstellung bei einem freien Träger ist der Anstellungsträger ebenso zum Schutz der Kinder verpflichtet.

Die Tagespflegepersonen nehmen regelmäßig an Fortbildungen und Erste-Hilfe-Kursen teil und sind eng an die Fachberatung der Servicestelle für Kinderbetreuung und Kindertagespflege angebunden.

 

Individuell

Tagespflegepersonen können individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Kinder und die Wünsche der Eltern eingehen. Alltägliche Abläufe wie Schlafrituale, Mahlzeiten, Wickeln, etc. können auf das jeweilige Tageskind und seine Gewohnheiten abgestimmt werden.

Die Tagespflegeperson baut zu jedem Kind eine intensive Bindungsbeziehung auf, die dem Kind Sicherheit gibt und eine unerlässliche Basis für frühe Lernprozesse ist.

Die Einbeziehung in den Alltag in der Tagespflegestelle bietet den Kindern Verlässlichkeit und Geborgenheit.

Abwechslungsreiche Spiel- und Beschäftigungsangebote fördern die Kinder gezielt.

Der Aufbau geschwisterähnlicher Beziehungen zu anderen Kindern unterschiedlichen Alters innerhalb einer überschaubaren Gruppe ermöglicht vielfältige Sozialerfahrungen.

 

Zuverlässig

Absprachen zwischen Tagespflegepersonen und Eltern können individuell getroffen werden. Diese Absprachen und der Betreuungsvertrag sichern ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit.

 

 

Der vom Regionalverband zu tragende Förderanteil für die Großtagespflegestelle beläuft sich laut Wirtschaftsplan des Trägers auf 129.000 Euro im ersten Förderjahr 2021 (Gesamtausgaben abzüglich Einnahmen). Haushaltsmittel stehen im Produktkonto 36510.531703 zur Verfügung.

 

Anlagen

 

  • Kooperationsvertrag GTPS LHS
  • Budgetplan 2021
  • Vereinbarung LHS