Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0816/2020 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 15.09.2020 | ||
Betreff: | Kooperationsvertrag über die Großtagespflegestelle Bleichstraße 8, in Trägerschaft der Landeshauptstadt, 66111 Saarbrücken. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 250 KB | ||
2021_2025 Kooperationsvertrag GTPS Bleichstrasse 408 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
die Regionalversammlung
beschließt
den Kooperationsvertrag über die Großtagespflegestelle
Bleichstraße 8, in Trägerschaft
der Landeshauptstadt Saarbrücken, für die Laufzeit 01.10.2020 bis zum
31.12.2025.
Sachverhalt:
Für die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen
sind die bereits bestehenden Großtagespflegestellen mit Festanstellung im
Regionalverband Saarbrücken wichtige Einrichtungen, auch um dem Rechtsanspruch
auf Kinderbetreuung weiterhin gerecht zu werden.
Mit der Landeshauptstadt Saarbrücken konnte ein erfahrener, zuverlässiger und kompetenter
Vertragspartner gefunden werden. Die Landeshauptstadt Saarbrücken betreibt 20
Kindertageseinrichtungen und hat daher umfassende Erfahrung im Bereich der
frühkindlichen Bildung. Die Einrichtung einer Großtagespflegestelle ist somit als eine Erweiterung der ohnehin
bestehenden frühkindlichen Angebote zu sehen. Die Großtagespflegestelle liegt
mit dem Standort Bleichstraße zentral und wird einen Regelbetrieb in der Zeit
von 07.00 Uhr – 13.00 Uhr anbieten.
Der Vertragstext wurde mit dem Träger
ausverhandelt und mit Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.
Die Großtagespflegestelle soll zum 01.10.2020 ihren
Betrieb aufnehmen, sofern bis zu diesem Zeitpunkt das hierfür erforderliche
Personal eingestellt werden konnte und alle notwendigen formalen Voraussetzungen
für das Betreiben einer Großtagespflegestelle erfüllt sind.
Was ist eine
Großtagespflegestelle mit Festanstellungsmodell?
Tagespflege kann sowohl als selbstständige Tätigkeit
als auch in Festanstellung erfolgen. In einer Großtagespflegestelle betreuen in
der Regel zwei, maximal drei Tagespflegepersonen höchstens 10 Kinder
gleichzeitig. Die Betreuung findet in kindgerechten Räumen statt. Die
Zusammensetzung der Gruppe kann altersgemischt sein.
Gerade für Großtagespflegestellen in freier oder kommunaler
Trägerschaft bietet sich das Modell der Festanstellung an. Hierbei werden die
Tagespflegepersonen mindestens in der Tarifgruppe S 2/ 2 bei dem Träger
angestellt und treten ihre Ansprüche, bezüglich des Pflegegeldes an den Träger
ab. Die „Servicestelle Kinderbetreuung und Kindertagespflege“ steht dem Träger
und den Tagespflegepersonen in allen Fragen bzgl. der Kindertagespflege zur
Verfügung.
In einer Großtagespflegestelle mit Festanstellung
können 10 Kinder gleichzeitig betreut werden. Kindertagespflege ist eine
Leistung, die persönlich zu erbringen ist, es erfolgt immer eine
kontinuierliche Zuordnung von Tagespflegeperson zum Kind. Hieraus ergibt sich,
bei konsequenter Anwendung des Arbeitsrechts, dass nach 6 Stunden Arbeitszeit
ein Wechsel im Betreuungssetting erfolgen muss. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge
zu tragen, dass die Tagespflegeperson die Möglichkeit zur Arbeitsunterbrechung
hat. Ein Schichtmodell mit zwei zugeordneten Tagespflegepersonen pro Kind,
gewährleistet in der Großtagespflegestelle mit Festanstellung, die persönliche
Leistungserbringung als auch die Einhaltung des Arbeitsschutzes. Bevor Räume
als Großtagespflegestelle genutzt werden können, muss diese Nutzung durch die
Untere Bauaufsichtsbehörde (UBA) genehmigt werden. Parallel zum Bauantrag
werden die Räume durch die „Servicestelle Kinderbetreuung und
Kindertagespflege“ im Hinblick auf die pädagogischen Belange geprüft.
Die Voraussetzungen liegen bei der geplanten
Großtagespflegestelle vor.
Die Aufgaben
der Großtagespflegestelle und die Vorteile für Eltern
Professionell
Tagespflegepersonen haben nach dem Sozialgesetzbuch
VIII (§ 22 SGB VIII) den gleichen Förderungsauftrag wie Tageseinrichtungen. Der
Auftrag umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.
Tagespflegepersonen haben Qualifizierungskurse
absolviert und nach einer genauen Überprüfung der persönlichen und räumlichen
Voraussetzungen eine Pflegeerlaubnis von Seiten des Jugendamts erhalten. Der
Schutz der Kinder vor Gefahren für ihr Wohl gehört gem. § 6 VO-Kindertagespflege
i. V. m. § 8a SGB VIII zu den Pflichtaufgaben von Tagespflegepersonen.
Im Falle der Festanstellung bei einem freien Träger
ist der Anstellungsträger ebenso zum Schutz der Kinder verpflichtet.
Die Tagespflegepersonen nehmen regelmäßig an Fortbildungen
und Erste-Hilfe-Kursen teil und sind eng an die Fachberatung der Servicestelle
für Kinderbetreuung und Kindertagespflege angebunden.
Individuell
Tagespflegepersonen können individuell auf die
Bedürfnisse der einzelnen Kinder und die Wünsche der Eltern eingehen.
Alltägliche Abläufe wie Schlafrituale, Mahlzeiten, Wickeln, etc. können auf das
jeweilige Tageskind und seine Gewohnheiten abgestimmt werden.
Die Tagespflegeperson baut zu jedem Kind eine
intensive Bindungsbeziehung auf, die dem Kind Sicherheit gibt und eine
unerlässliche Basis für frühe Lernprozesse ist.
Die Einbeziehung in den Alltag in der
Tagespflegestelle bietet den Kindern Verlässlichkeit und Geborgenheit.
Abwechslungsreiche Spiel- und Beschäftigungsangebote
fördern die Kinder gezielt.
Der Aufbau geschwisterähnlicher Beziehungen zu anderen
Kindern unterschiedlichen Alters innerhalb einer überschaubaren Gruppe
ermöglicht vielfältige Sozialerfahrungen.
Zuverlässig
Absprachen zwischen Tagespflegepersonen und Eltern
können individuell getroffen werden. Diese Absprachen und der Betreuungsvertrag
sichern ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit.
Der
vom Regionalverband zu tragende Förderanteil für die Großtagespflegestelle
beläuft sich laut Wirtschaftsplan des Trägers auf 129.000 Euro im ersten
Förderjahr 2021 (Gesamtausgaben abzüglich Einnahmen). Haushaltsmittel stehen im
Produktkonto 36510.531703 zur Verfügung.
Anlagen