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Name:0400/2021  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:15.10.2021  
Betreff:Erhöhung der Geldleistung für Tagespflegepersonen ab 1.1.2022
Beitritt zum Beschluss des Vorstandes des Landkreistages Saarland
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt

 

den Beitritt des Regionalverbandes Saarbrücken zum Beschluss des Vorstandes des Landkreistages Saarland, das Entgelt für Tagespflegepersonen ab 01.01.2022 auf 5,00 Euro festzulegen.

 


Sachverhalt:

 

Laut § 18 Absatz 2 der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes (Ausführungs-VO SKBBG) legen seit Dezember 2016 „die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (…) die Entgelte der Tagespflegepersonen nach Absatz 1 und die damit zusammenhängenden Voraussetzungen der Gewährung einvernehmlich fest.“ Dieses Einvernehmen wurde vom Saarländischen Landkreistag erstmals mit Wirkung zum 01.01.2017 hergestellt. Die Landkreise und der Regionalverband haben sich verpflichtet, die im Einvernehmen festgesetzten Tagespflegegelder einmal je Kalenderjahr zu überprüfen.

 

Auf Initiative des Regionalverbandes Saarbrücken und darauffolgender Zustimmung in der Arbeitsgemeinschaft der Jugendamtsleitungen hat der Vorstand des Landkreistages Saarland am 17.09.2021 beschlossen, die Entgelte für Tagespflegepersonen von derzeit 4,50 Euro auf künftig 5,00 Euro anheben. Das neue Entgelt soll ab 01.01.2022 gelten. Um das gesetzlich vorgeschriebene Einvernehmen herzustellen, müssen die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken dieses Einvernehmen durch entsprechende Gremienbeschlüsse herbeiführen.

 

Eine Erhöhung des Pflegesatzes um 50 Cent pro Stunde trägt weiter zu einer leistungsgerechteren Vergütung der Tagespflegepersonen und der Anerkennung ihrer Tätigkeit bei. Für den Fachdienst Jugend ist die Erhöhung eine von mehreren strategischen Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze und soll auch das Interesse an einer Qualifikation zur Kindertagespflegeperson verstärken.

 

Die bundesweite Spannbreite des Tagespflegegeldes liegt aktuell zwischen 5,00 Euro z.B.im Landkreis Offenbach bis hin zu 6,50 Euro z.B. in Mannheim und Heilbronn. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Erziehungsaufwand und dem Sachaufwand, umfasst also mehr, als nur die Bruttoentlohnung der Arbeitsleistung. Im Sachaufwand sind nach Auffassung der Kreise und des Regionalverbandes auch die Bereitstellung der Räumlichkeiten, Essensgeld und Fahrtkosten enthalten, nicht jedoch die Kosten für Hygiene- und Pflegemittel.

 

Der Basisbetrag für Kindertagespflegepersonen wurde zuletzt 2019 auf 4,50 Euro je Kind und je förderfähiger Betreuungsstunde angepasst.

 

Für den Regionalverband Saarbrücken ergibt sich aus der Erhöhung eine Mehrbelastung von voraussichtlich 400.000,00 €. Diese Gelder sind bereits im Haushaltsentwurf 2022 im Produktkonto 36110.545100 „Tagespflegegeld – Pflegegeld und Kostenerstattung Qualifizierung“ berücksichtigt worden.

 

 

Anlagen:

 

-       Rundschreiben 186/2021 des Landkreistages Saarland