Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0400/2021 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 15.10.2021 | ||
Betreff: | Erhöhung der Geldleistung für Tagespflegepersonen ab 1.1.2022 Beitritt zum Beschluss des Vorstandes des Landkreistages Saarland |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 278 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,
der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
die Regionalversammlung beschließt
den Beitritt des Regionalverbandes Saarbrücken zum Beschluss des
Vorstandes des Landkreistages Saarland, das Entgelt für Tagespflegepersonen ab
01.01.2022 auf 5,00 Euro festzulegen.
Sachverhalt:
Laut § 18 Absatz 2 der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen
Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes (Ausführungs-VO SKBBG) legen seit
Dezember 2016 „die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (…) die Entgelte
der Tagespflegepersonen nach Absatz 1 und die damit zusammenhängenden
Voraussetzungen der Gewährung einvernehmlich fest.“ Dieses Einvernehmen wurde
vom Saarländischen Landkreistag erstmals mit Wirkung zum 01.01.2017
hergestellt. Die Landkreise und der Regionalverband haben sich verpflichtet,
die im Einvernehmen festgesetzten Tagespflegegelder einmal je Kalenderjahr zu
überprüfen.
Auf Initiative des
Regionalverbandes Saarbrücken und darauffolgender Zustimmung in der
Arbeitsgemeinschaft der Jugendamtsleitungen hat der Vorstand des Landkreistages
Saarland am 17.09.2021 beschlossen, die Entgelte für Tagespflegepersonen von
derzeit 4,50 Euro auf künftig 5,00 Euro anheben. Das neue Entgelt soll ab
01.01.2022 gelten. Um das gesetzlich vorgeschriebene Einvernehmen herzustellen,
müssen die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken dieses Einvernehmen
durch entsprechende Gremienbeschlüsse herbeiführen.
Eine Erhöhung des
Pflegesatzes um 50 Cent pro Stunde trägt weiter zu einer leistungsgerechteren
Vergütung der Tagespflegepersonen und der Anerkennung ihrer Tätigkeit bei. Für
den Fachdienst Jugend ist die Erhöhung eine von mehreren strategischen
Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze und soll auch das
Interesse an einer Qualifikation zur Kindertagespflegeperson verstärken.
Die bundesweite
Spannbreite des Tagespflegegeldes liegt aktuell zwischen 5,00 Euro z.B.im
Landkreis Offenbach bis hin zu 6,50 Euro z.B. in Mannheim und Heilbronn. Der
Betrag setzt sich zusammen aus dem Erziehungsaufwand und dem Sachaufwand,
umfasst also mehr, als nur die Bruttoentlohnung der Arbeitsleistung. Im
Sachaufwand sind nach Auffassung der Kreise und des Regionalverbandes auch die
Bereitstellung der Räumlichkeiten, Essensgeld und Fahrtkosten enthalten, nicht
jedoch die Kosten für Hygiene- und Pflegemittel.
Der Basisbetrag für
Kindertagespflegepersonen wurde zuletzt 2019 auf 4,50 Euro je Kind und je
förderfähiger Betreuungsstunde angepasst.
Für den
Regionalverband Saarbrücken ergibt sich aus der Erhöhung eine Mehrbelastung von
voraussichtlich 400.000,00 €. Diese Gelder sind bereits im Haushaltsentwurf
2022 im Produktkonto 36110.545100 „Tagespflegegeld – Pflegegeld und Kostenerstattung
Qualifizierung“ berücksichtigt worden.
Anlagen:
- Rundschreiben 186/2021 des Landkreistages
Saarland