Betreff
Kooperationsvereinbarung zur Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit Behinderung in Pflegefamilien
Vorlage
0453/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt

den Regionalverbandsdirektor mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe Saarland und der Jugendhilfe im Saarland bezüglich Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit Behinderung in Pflegefamilien zu beauftragen.


Sachverhalt:

 

Das Landesamt für Soziales und die Jugendämter des Regionalverbandes Saarbrücken und der Landkreise wollen eine Kooperationsvereinbarung bezüglich der Unterbringung von behinderten jungen Menschen abschließen. Ziel ist es, dass die Pflegefamilien der behinderten jungen Menschen sowie diese selbst durch den Pflegekinderdienst der Jugendämter betreut werden. Die Kosten der Eingliederungshilfe sollen weiterhin durch das Landesamt für Soziales getragen werden. Diese Vereinbarung ist ein Vorgriff auf das Jahr 2027, in dem die Jugendhilfe für alle behinderten jungen Menschen zuständig werden soll.

Für die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung erhält der Pflegekinderdienst des Regionalverbandes Saarbrücken 0,5 Vollzeitstellen, da nach Aussage des Landesamtes 30 Fälle dorthin wechseln. Die Führung eines Falles ist mit einem monatlichen Kostenaufwand von 182,00 € kalkuliert, welcher das Landesamt im Rahmen der Kostenerstattung vollständig übernimmt.

Anlage

- Kooperationsvereinbarung