Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0453/2021 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 17.11.2021 | ||
Betreff: | Kooperationsvereinbarung zur Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit Behinderung in Pflegefamilien |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 270 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt,
der Regionalverbandsausschuss
nimmt zur Kenntnis,
die Regionalversammlung
beschließt
den Regionalverbandsdirektor mit
dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung
zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe
Saarland und der Jugendhilfe im Saarland bezüglich Unterbringung von Kindern,
Jugendlichen und jungen Volljährigen mit Behinderung in Pflegefamilien zu
beauftragen.
Sachverhalt:
Das Landesamt für Soziales und die Jugendämter des Regionalverbandes
Saarbrücken und der Landkreise wollen eine Kooperationsvereinbarung bezüglich
der Unterbringung von behinderten jungen Menschen abschließen. Ziel ist es,
dass die Pflegefamilien der behinderten jungen Menschen sowie diese selbst
durch den Pflegekinderdienst der Jugendämter betreut werden. Die Kosten der
Eingliederungshilfe sollen weiterhin durch das Landesamt für Soziales getragen
werden. Diese Vereinbarung ist ein Vorgriff auf das Jahr 2027, in dem die
Jugendhilfe für alle behinderten jungen Menschen zuständig werden soll.
Für die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung erhält der
Pflegekinderdienst des Regionalverbandes Saarbrücken 0,5 Vollzeitstellen, da
nach Aussage des Landesamtes 30 Fälle dorthin wechseln. Die Führung eines
Falles ist mit einem monatlichen Kostenaufwand von 182,00 € kalkuliert, welcher
das Landesamt im Rahmen der Kostenerstattung vollständig übernimmt.
Anlage
- Kooperationsvereinbarung