Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0312/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 30.08.2022 | ||
Betreff: | Änderung des Flächennutzungsplans in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil Lauterbach, "Ehemaliges Sägewerk Hauptstraße", Planbeschluss |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 1 MB |
Beschlussvorschlag:
Der
Kooperationsrat beschließt:
·
den
Flächennutzungsplan im dargestellten Bereich zu ändern in "Gewerbliche
Baufläche“ / „Immissionsschutz beachten“ statt „Grünfläche“
Übersichtsplan
Sachverhalt:
Am 25.03.2021 hat der Stadtrat der Mittelstadt Völklingen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. XI/10 „Ehemaliges Sägewerk Hauptstraße“ 1. Änderung im Stadtteil Lauterbach beschlossen.
Das Bebauungsplanverfahren zielt darauf ab, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes im Völklinger Stadtteil Lauterbach, der Firma Boor Fliesen und Sanitär KG, zu schaffen.
Mit dem Stadtratsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens geht ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken zur Änderung des Flächennutzungsplans von den derzeitigen Darstellungen des Geltungsbereichs als „Grünfläche“ zu „Gewerbliche Baufläche / Immissionsschutz beachten“ einher.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung
entspricht der Abgrenzung der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 3 Abs.
2 BauGB. Es wurden keine Änderungen vorgenommen. Die Größe der
Flächennutzungs-planänderung beträgt 2.500 m².
Aktuelle FNP-Darstellung |
Geplante FNP-Darstellung
Planentwurf |
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Zeichenerklärung |
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Gewerbliche Baufläche |
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Grünfläche |
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Wohnbaufläche |
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Fläche für die Landwirtschaft |
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Fläche für Wald |
Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit
Seitens
der Bürgerinnen und Bürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die
Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme bestand im Zeitraum vom 19.07.2022
bis einschließlich 19.08.2022. Die Bekanntmachung erfolgte in der Saarbrücker
Zeitung vom 09.07.2022 sowie auf den Internetseiten des Regionalverbandes
Saarbrücken.
Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Beteiligung gem. § 4 Abs. 2
BauGB) wurden mit Schreiben vom 12.07.2022 aufgefordert sich bis einschließlich
19.08.2022 zu äußern. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden Stellungnahmen
abgeben. Bedenken, die gegen das Planvorhaben sprechen, wurden nicht
vorgebracht (s. Anlage 2).
Link zu den Anlagen
https://cloud.rvsbr.de/go/07102022
QR-Code zu den Anlagen
Es wird empfohlen den Planbeschluss zu fassen.
Anlagen
Anlage 1
Begründung und Umweltbericht zur Änderung
des Flächennutzungsplans in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil Lauterbach,
Bereich „Ehemaliges Sägewerk Hauptstraße“
Anlage 2
Abwägung der
Stellungnahmen zum Planentwurf aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie
Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB)